Muss ich die Arbeitskleidung selbst waschen?
Ist es nicht Sache des Arbeitgebers die Arbeitskleidung zu waschen – er will ja, dass ich diese Uniform trage? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Ja, es ist zulässig, dass du die Arbeitskleidung selber waschen musst.
Auch wenn deine Arbeitgebenden das Tragen von Arbeitskleidung, wie beispielsweise Uniformen, vorschreiben, dürfen sie dich grundsätzlich verpflichten, diese selbst zu waschen und dafür aufzukommen – sofern keine andere Regelung besteht.

Solche Pflichten ergeben sich oft aus dem Arbeitsvertrag, aus Gesamtarbeitsverträgen, Betriebsordnungen oder internen Weisungen.
Ausnahmen bestehen bei Schutzkleidung
Nur bei Schutzkleidung, welche dich vor gesundheitlichen Gefahren oder gefährlichen Stoffen schützt, sind die Arbeitgebenden durch Gesetz und Verordnungen verpflichtet, die Reinigung und den Unterhalt sicherzustellen.
Dies kann durch Bereitstellung der notwendigen Mittel oder durch Übernahme der Reinigungskosten geschehen.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.