Erbe abgelehnt: Berner muss Krankenkasse der Frau (†) dennoch zahlen
Ein Berner Witwer lehnt nach dem Tod seiner Frau das Erbe ab, um Schulden zu vermeiden. Trotzdem fordert die Krankenkasse rund 8000 Franken.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Witwer im Kanton Bern schlägt das Erbe seiner verstorbenen Frau aus.
- Dennoch bleibt er auf fast 8000 Franken Krankenkassen-Schulden sitzen.
Ein 55-jähriger Mann aus dem Kanton Bern lehnt das Erbe seiner verstorbenen Frau fristgerecht ab. Wie das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet, wollte er so verhindern, ihre Schulden zu übernehmen.
Kurz darauf trifft ein Schreiben der Helsana ein. Darin verlangt die Krankenkasse offene Prämien und Kostenbeteiligungen von rund 8000 Franken.
Solidarhaftung bei Grundversicherung
Der Witwer verweist auf die Erbausschlagung und weigert sich zu zahlen. Auf Nachfrage von SRF erklärt die Helsana, dass die Forderung auf der Solidarhaftung basiere.
«Ehepartner haften solidarisch für die Grundbedürfnisse eines Haushalts – dazu zählt auch die Krankenversicherung», so die Krankenkasse. Die Forderung basiert damit also nicht auf dem Erbrecht.
Mehrere Gerichtsentscheide würden diese Sichtweise bekräftigen. Die Pflicht gelte nur für die Grundversicherung, nicht für Zusatzversicherungen.
Die Helsana betont: «Wir bedauern diesen Fall und können nachvollziehen, dass dies zu einer belastenden Situation führen kann.» Man sei jedoch gesetzlich verpflichtet, ausstehende Prämien konsequent einzufordern.

Sozialversicherungsexperte Kaspar Gehring findet die Argumentation der Krankenkasse laut SRF korrekt. Ziel sei, Prämienausfälle zu verhindern und die Finanzierung zu sichern.