Krankenkasse

Erbe abgelehnt: Berner muss Krankenkasse der Frau (†) dennoch zahlen

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Bern,

Ein Berner Witwer lehnt nach dem Tod seiner Frau das Erbe ab, um Schulden zu vermeiden. Trotzdem fordert die Krankenkasse rund 8000 Franken.

Krankenkassen-Karten der Schweiz
Ein Berner Witwer lehnt das Erbe ab, und bleibt trotzdem auf rund 8000 Franken Krankenkassen-Schulden seiner Frau sitzen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Witwer im Kanton Bern schlägt das Erbe seiner verstorbenen Frau aus.
  • Dennoch bleibt er auf fast 8000 Franken Krankenkassen-Schulden sitzen.

Ein 55-jähriger Mann aus dem Kanton Bern lehnt das Erbe seiner verstorbenen Frau fristgerecht ab. Wie das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet, wollte er so verhindern, ihre Schulden zu übernehmen.

Kurz darauf trifft ein Schreiben der Helsana ein. Darin verlangt die Krankenkasse offene Prämien und Kostenbeteiligungen von rund 8000 Franken.

Solidarhaftung bei Grundversicherung

Der Witwer verweist auf die Erbausschlagung und weigert sich zu zahlen. Auf Nachfrage von SRF erklärt die Helsana, dass die Forderung auf der Solidarhaftung basiere.

«Ehepartner haften solidarisch für die Grundbedürfnisse eines Haushalts – dazu zählt auch die Krankenversicherung», so die Krankenkasse. Die Forderung basiert damit also nicht auf dem Erbrecht.

Mehrere Gerichtsentscheide würden diese Sichtweise bekräftigen. Die Pflicht gelte nur für die Grundversicherung, nicht für Zusatzversicherungen.

Hast du schon einmal etwas geerbt?

Die Helsana betont: «Wir bedauern diesen Fall und können nachvollziehen, dass dies zu einer belastenden Situation führen kann.» Man sei jedoch gesetzlich verpflichtet, ausstehende Prämien konsequent einzufordern.

Krankenkassen Karten
Die Schweizer Krankenkassen müssen ausstehende Prämien konsequent einfordern. (Symbolbild) - keystone

Sozialversicherungsexperte Kaspar Gehring findet die Argumentation der Krankenkasse laut SRF korrekt. Ziel sei, Prämienausfälle zu verhindern und die Finanzierung zu sichern.

Kommentare

User #4546 (nicht angemeldet)

Das ist nichts aussergewöhnliches und auch richtig so.

User #1530 (nicht angemeldet)

Schulden beim Soz.amt werden individuell gehandhabt. Meiner Kollegin hat das Amt die gesammte Pens.kasse eingezogen. Meine Nachbarin, Brasilianerin mit Schweizer Pass, durfte die ganze Pens.kasse behalten..Warum werden nicht alle gleich behandelt ?!

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