Liebe

«Sarah hat Recht»: Liebe im Job ist Privatsache

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Darf ein Chef seinem Mitarbeiter kündigen, weil dieser sich in eine Kundin verliebt hat? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt die rechtliche Lage.

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Dr. Sarah Schläppi gibt Antworten auf rechtliche Fragen. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Eingehen von Liebesbeziehungen ist auch am Arbeitsplatz rechtlich geschützt.
  • Verliebt sich ein Arbeitnehmer in eine Kundin, darf der Chef das nicht verbieten.
  • Kommt es zur Kündigung, könnte diese als «missbräuchlich» qualifiziert werden.

Ich arbeite in einem Fitness-Studio und habe mich Hals über Kopf in eine Kundin verliebt und sie sich auch in mich. Mein Chef teilt mir nun mit, dass Liebesbeziehungen mit der Kundschaft nicht geduldet werden, und droht mir mit Entlassung.

Ich kann doch nichts dafür, in wen ich mich verliebe! Darf mir mein Chef eine Beziehung mit einer Kundin verbieten?

Nein, dein Chef darf dir deine Beziehung nicht verbieten

Nein, dein Chef darf dir eine private Beziehung nicht verbieten. Das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Privatsphäre schützen das Eingehen von Liebesbeziehungen als private Angelegenheit.

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Das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Privatsphäre schützen das Eingehen von Liebesbeziehungen als private Angelegenheit – auch am Arbeitsplatz. (Symbolbild) - Depositphotos

Solche Beziehungen fallen nicht in den direkten Einflussbereich des Arbeitgebers, solange sie das Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen.

Allerdings steht dem Arbeitsgeber ein gewisses Weisungsrecht zu. Dieses erlaubt es ihm, am Arbeitsplatz Verhaltensregeln aufzustellen, insbesondere zur Wahrung eines professionellen und diskreten Auftretens gegenüber der Kundschaft.

«Missbräuchliche» Kündigung kann Entschädigung nach sich ziehen

Somit könnte eine Kündigung ausschliesslich wegen einer privaten Beziehung ohne Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis als missbräuchlich qualifiziert werden.

Hast du dich schon mal am Arbeitsplatz verliebt?

Eine missbräuchliche Kündigung liegt dann vor, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, wie zum Beispiel, wenn sie allein wegen einer privaten Beziehung erfolgt, die das Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt.

Die Kündigung bleibt in einem solchen Fall wirksam, kann aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen nach sich ziehen.

***

Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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