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Kann ich für eine schlechte Google-Bewertung abgemahnt werden?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Kann man für eine schlechte Google-Bewertung, die nicht den Tatsachen entspricht, abgemahnt werden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer in einer Google-Bewertung falsche Tatsachen verbreitet, muss mit Folgen rechnen.
  • Eine Abmahnung kann erfolgen oder sogar eine Anzeige.
  • Zulässige Google-Bewertungen sind nur belegbare Fakten und sachlich formulierte Kritik.

Wer in einer Google-Bewertung falsche Tatsachen verbreitet oder beleidigend wird, muss mit einer Abmahnung rechnen und im Extremfall sogar mit einer Anzeige.

Negative Kommentare
Die Google-Bewertungen sind für Nutzer eine beliebte Orientierung – können Unternehmen aber auch in die Bredouille bringen. (Symbolbild) - depositphotos

Je nach Inhalt kann eine solche Bewertung eine Persönlichkeitsverletzung darstellen oder als unlauterer Wettbewerb gewertet werden.

Verlässt du dich auf Google-Bewertungen?

Zulässig sind nur belegbare Fakten und sachlich formulierte Kritik, nicht aber erfundene Vorwürfe oder persönliche Angriffe.

***

Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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