Kann ich für eine schlechte Google-Bewertung abgemahnt werden?
Kann man für eine schlechte Google-Bewertung, die nicht den Tatsachen entspricht, abgemahnt werden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Das Wichtigste in Kürze
- Wer in einer Google-Bewertung falsche Tatsachen verbreitet, muss mit Folgen rechnen.
- Eine Abmahnung kann erfolgen oder sogar eine Anzeige.
- Zulässige Google-Bewertungen sind nur belegbare Fakten und sachlich formulierte Kritik.
Wer in einer Google-Bewertung falsche Tatsachen verbreitet oder beleidigend wird, muss mit einer Abmahnung rechnen und im Extremfall sogar mit einer Anzeige.

Je nach Inhalt kann eine solche Bewertung eine Persönlichkeitsverletzung darstellen oder als unlauterer Wettbewerb gewertet werden.
Zulässig sind nur belegbare Fakten und sachlich formulierte Kritik, nicht aber erfundene Vorwürfe oder persönliche Angriffe.
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Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.