Google

Kann ich für eine schlechte Google-Bewertung abgemahnt werden?

Sarah Schläppi
Sarah Schläppi

Bern,

Kann man für eine schlechte Google-Bewertung, die nicht den Tatsachen entspricht, abgemahnt werden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Frau Porträtfoto blond Anzug
Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer in einer Google-Bewertung falsche Tatsachen verbreitet, muss mit Folgen rechnen.
  • Eine Abmahnung kann erfolgen oder sogar eine Anzeige.
  • Zulässige Google-Bewertungen sind nur belegbare Fakten und sachlich formulierte Kritik.

Wer in einer Google-Bewertung falsche Tatsachen verbreitet oder beleidigend wird, muss mit einer Abmahnung rechnen und im Extremfall sogar mit einer Anzeige.

schlechte Bewertung Restaurant Beschwerde
Die Google-Bewertungen sind für Nutzer eine beliebte Orientierung – können Unternehmen aber auch in die Bredouille bringen. (Symbolbild) - depositphotos

Je nach Inhalt kann eine solche Bewertung eine Persönlichkeitsverletzung darstellen oder als unlauterer Wettbewerb gewertet werden.

Verlässt du dich auf Google-Bewertungen?

Zulässig sind nur belegbare Fakten und sachlich formulierte Kritik, nicht aber erfundene Vorwürfe oder persönliche Angriffe.

***

Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

kann man eine negative google bewertung löschen lassen
Paid
halle
20 Interaktionen
Nach Amoklauf
Google
25 Interaktionen
Illegal
Gesundheit Aargau
1 Interaktionen
Beliebt

MEHR GOOGLE

google ki
6 Interaktionen
Energie-Bilanz
Google
6 Interaktionen
Jetzt auch in Europa
google ransomware
2 Interaktionen
IT-Sicherheit
Icon Google Maps Smartphone draussen
12 Interaktionen
Neue Funktion

MEHR AUS STADT BERN

andrea bauer
Apropos
Mann
«Darüber sprechen»
Porträtfoto Gastbeitrag Lars Guggisberg
2 Interaktionen
Guggisberg (SVP)
3 Interaktionen
Unbewilligt