Weg für Behandlungs-Stopp von Wachkoma-Patient ist frei
Der Fall von Vincent Lambert schlug in ganz Frankreich Wellen. Nun soll der Wachkoma-Patient womöglich bald sterben können.

Das Wichtigste in Kürze
- Vincent Lambert befindet sich seit rund zehn Jahren im Wachkoma.
- Im Alter von 32 Jahren erlitt er bei einem Verkehrsunfall schwere Kopfverletzungen.
- Seine Frau will ihn in Würde gehen lassen, seine katholischen Eltern stellen sich dagegen.
- Jetzt kann der Patient nach jahrelangem Rechtsstreit wohl doch bald sterben.
Frankreichs bekanntester Wachkoma-Patient Vincent Lambert kann nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun wohl doch bald sterben. Frankreichs höchstes Gericht hat am Freitag den Weg für einen erneuten Behandlungs-Stopp freigemacht.
Für ein Ende der Behandlung gebe es ab sofort kein rechtliches Hindernis mehr. Das sagte der Anwalt von Lamberts Ehefrau, Patrice Spinosi, nach der Verhandlung vor TV-Kameras. Der Anwalt der Eltern drohte rechtliche Schritte gegen Lamberts Arzt an, sollte die Behandlung gestoppt werden.
Seit rund zehn Jahren im Koma
Der Entscheidung des Kassationsgerichts geht ein dramatisches rechtliches Tauziehen durch alle Instanzen voraus. Erst im Mai war die Behandlung von Lambert gestoppt worden.
Wenige Stunden später jedoch ordnete ein französisches Berufungsgericht die Wiederaufnahme an. Der Kassationshof hat diese Entscheidung nun aufgehoben und festgestellt, dass das Berufungsgericht nicht zuständig war.
Der heute 42-jährige Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand.

Die katholischen Eltern wollen den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und klagten. Sie scheiterten in Frankreich immer wieder vor Gericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Zerstrittene Familie
Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten. Lamberts Ehefrau will ihren Mann «in Würde gehen lassen». Lambert habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde, sagte sie vor einigen Jahren. Eine entsprechende Patientenverfügung von Lambert gibt es allerdings nicht.
Das Spital Reims, in dem Lambert untergebracht wurde, ist nach der Gerichtsentscheidung nun berechtigt, dessen Pflege zu beenden. «Ich denke, dass das Universitätsklinikum Reims entschlossen ist, die Behandlung einzustellen. Und ich denke, dass es dies tun wird.» Das sagte Lamberts Neffe François, der auf Seiten der Ehefrau steht, dem Sender Franceinfo.
Der Anwalt von Lamberts Eltern reagierte auf die Entscheidung des Gerichts mit einer massiven Drohung. Man werde den behandelnden Arzt wegen Mordes vor Gericht bringen, sollte er die Behandlung beenden. Dies sagte Jérôme Triomphe laut französischer Nachrichtenagentur AFP.