Französischer Koma Patient Lambert soll am Leben erhalten werden

    AFP
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    Frankreich,

    Die Ärzte beendeten die künstliche Ernährung des französischen Koma Patienten Vincent Lambert. Nun befiehlt ein Gericht die Wiederaufnahme.

    Wachkoma-Patient Vincent Lambert
    Wachkoma-Patient Vincent Lambert - FAMILY HANDOUT/AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Französische Ärzte hatten die künstliche Ernährung für Vincent Lambert am Montag beendet
    • Dagegen wehrten sich die streng religiösen Eltern des Patienten im Koma – mit Erfolg!

    Das Pariser Berufungsgericht wies die Behörden an, «alle Massnahmen» zu ergreifen, um Vincent Lambert am Leben zu halten. In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf entsprechende Forderungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

    Die Eltern des Koma Patienten hatten den Ausschuss eingeschaltet. Der Ausschuss hatte Frankreich aufgefordert, die Entscheidung zu vertagen, bis das Gremium eine Stellungnahme zu dem Fall erarbeitet hat. Frankreich hatte dies abgelehnt und erklärt, die Forderung des Ausschusses sei nicht rechtlich bindend.

    Lambert seit 2008 im Koma

    Vincent Lambert ist seit einem Unfall 2008 querschnittsgelähmt und kann nicht mehr sprechen. Am Montag stellten die Ärzte die künstliche Ernährung ein. Ein Gutachten hatte gezeigt, dass er nicht bei Bewusstsein ist und sich sein Zustand nicht verbessern dürfte.

    Die Ärzte berufen sich auf ein Gesetz von 2016, wonach die Behandlung unter bestimmten Umständen beendet werden kann. Dies ist der Fall, wenn sie «unnütz und unverhältnismässig erscheint oder nur dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten».

    Eltern baten Macron um Hilfe

    Die Eltern des früheren Krankenpflegers sind überzeugte Katholiken und hatten zuletzt Präsident Emmanuel Macron um Unterstützung gebeten.

    Der Präsident wies den Hilferuf am Montag ab. Es stehe ihm nicht zu, die Entscheidung der Ärzte aufzuheben, erklärte er. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hatte am Montag eine erneute Beschwerde der Eltern abgelehnt.

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