Haft

Vier Jahre Haft für Le Pen gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert eine vierjährige Haftstrafe und ein fünfjähriges Verbot für die Kandidatur zu öffentlichen Ämtern für Marine Le Pen.

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Marine Le Pen droht eine lange Haftstrafe. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Berufungsprozess gegen Marine Le Pen fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft.
  • Zudem soll ihr für fünf Jahre verboten werden, für öffentliche Ämter zu kandidieren.

Die Staatsanwaltschaft fordert im Berufungsverfahren um mögliche Scheinbeschäftigung vier Jahre Haft für die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen. Zudem soll sie ein Verbot für die Kandidatur zu öffentlichen Ämtern von fünf Jahren kassieren.

Wie die Anklage erklärt, soll das Verbot aber nicht sofort in Kraft treten. Drei der vier geforderten Jahre der Haftstrafe sollen auf Bewährung ausgesprochen werden. Ein Jahr soll die Politikerin unter elektronischer Überwachung durch eine Fussfessel stehen.

Der Prozess in Paris dreht sich um den Vorwurf der Veruntreuung von Geldern. Zwischen 2004 und 2016 soll Le Pens Partei Geld für parlamentarische Assistenten im Europaparlament bekommen haben, die aber zumindest in Teilen für die Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National) gearbeitet hätten. Le Pen hatte eine Verantwortung dafür vor Gericht von sich gewiesen.

Le Pen professionalisierte das System laut Anklage

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die vom Parlament bezahlten Assistenten in Wahrheit für die Partei arbeiteten. Es habe ein betrügerisches Vorgehen gegeben, um die Partei zu finanzieren, und ein System, das dazu gedacht gewesen sei, öffentliche Gelder zu veruntreuen.

Zwar sieht die Anklage Le Pen nicht als Erfinderin dieses Vorgehens, doch die Rechtspopulistin nahm ihr zufolge eine zentrale Rolle ein und professionalisierte das System noch. Es sei nicht schwer zu verstehen, dass die Gelder des Europaparlaments nicht zur Parteienfinanzierung gedacht seien, meinte die Staatsanwaltschaft in ihrem stundenlangen Plädoyer und verwies auch darauf, dass Marine Le Pen selbst Juristin ist.

Augen richten sich auf Präsidentschaftswahl

Für die rechtsnationale Führungsfigur geht es in dem Verfahren vor allem um die Frage, ob sie bei der kommenden Präsidentschaftswahl wird antreten können. Denn in erster Instanz hatte ihr das Gericht mit sofortiger Wirkung ihr passives Wahlrecht auf fünf Jahre entzogen. Bestätigt das Berufungsgericht diese Strafe, könnte Le Pen im kommenden Frühjahr nicht erneut Anlauf auf den Élysée-Palast nehmen.

Die Anklage forderte nun allerdings, das fünfjährige Verbot, sich in öffentliche Ämter wählen zu lassen, nicht sofort anzuwenden. Für Le Pen wäre eine Kandidatur in diesem Fall theoretisch möglich, sofern eine der beiden Seiten in Revision geht, was zu erwarten ist. Das Urteil wäre dann noch nicht rechtskräftig, und die Strafe würde vorerst nicht angewandt werden. Eine Kandidatur wäre für Le Pen allerdings ein grosses Risiko, da das Kassationsgericht noch vor der Wahl das Urteil bestätigen könnte und somit der Entzug des passiven Wahlrechts rechtskräftig würde.

Le Pen war in erster Instanz zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Anklage forderte nun ebenfalls vier Jahre Haft, davon aber drei auf Bewährung. Neben Le Pen stehen in Berufung elf weitere Angeklagte und ihre Partei Rassemblement National vor Gericht. Das Verfahren ist bis Mitte kommende Woche terminiert. Ein Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Kommentare

User #1737 (nicht angemeldet)

Ist Frankreich bald schon wieder bereit für eine Revolution? Christine Lagarde wurde am 19. Dezember 2016 vom Gerichtshof der Republik in Paris für fahrlässig im Umgang mit öffentlichen Geldern in Höhe von 45 Millionen Euro befunden. Sie wurde jedoch nicht wegen Begünstigung verurteilt........ Das Gericht entschied, dass Lagarde nicht bestraft werde und dass kein Eintrag im Vorstrafenregister erfolgen werde. Dies bedeutet, dass sie gemäß französischem Recht als nicht vorbestraft gilt. Lagarde war von 2007 bis 2011 französische Wirtschafts- und Finanzministerin und war für die Bekämpfung einer internationalen Finanzkrise verantwortlich. Der Prozess um eine umstrittene Millionenzahlung an den französischen Geschäftsmann Bernard Tapie führte zu dieser Entscheidung.

User #1737 (nicht angemeldet)

Das ist ein grosses Risiko für Frankreich. Einerseits könnte es zu Spannungen im Land führen, das die Frau La Garde wegen 400 Mio. klar anders beurteilt wurde (Schuldig gesprochen, aber keine Strafe), anderseits hat wohl ihr Stellvertreter Jordan Bardella noch grössere Chancen von den Franzosen gewählt zu werden....

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