Verurteilt: Thurgauer Drogerie machte Kundschaft mit CBD-Öl high

Valentin Köpfli
Valentin Köpfli

Frauenfeld,

Ein Drogist aus dem Kanton Thurgau ist mit seinen Cannabis-Produkten auf die schiefe Bahn geraten. Vor Bundesgericht wurde ihm seine Webseite zum Verhängnis.

Cannabis, CBD-Öl, THC
Der Mann wollte sein viel zu starkes CBD-Öl trotz Verbot weiter verkaufen. - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Thurgauer Drogerie verkaufte THC-Öl.
  • Das Kantonslabor hat den Verkauf im August 2021 verboten.
  • Der Drogist wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen die Anordnungen.
  • Seine eigene Webseite wurde dem Mann zum Verhängnis.

Beinahe 100-mal stärker als erlaubt: Eine Thurgauer Drogerie verkaufte CBD-Öle mit massiv zu hohem THC-Gehalt – und somit stark berauschender Wirkung.

Obwohl der Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, wehrte sich der Drogeriebetreiber bis vor Bundesgericht.

Zum Verhängnis wurde dem Mann eine amtliche Kontrolle im August 2021. Das Kantonslabor stellte damals stark überhöhte THC-Werte in mehreren CBD-Ölen fest, wie das «Tagblatt» berichtete.

Verkaufsstopp und Rückruf

Eigentlich wären in den Produkten nur 20 Milligramm THC pro Kilogramm zulässig gewesen. Die untersuchten Proben enthielten jedoch bis zu 1702 Milligramm THC – und lagen damit um ein Vielfaches über dem Grenzwert.

Das Labor wies den Drogisten daraufhin an, sämtliche Verkäufe von CBD-Ölen einzustellen. Zudem sollte er die Kundschaft über die Gesundheitsgefährdung informieren und die Waren sofort zurückrufen.

Doch der Drogist wehrte sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Anordnung.

Webseite wird zum Verhängnis

Vor Bundesgericht bemängelte der Mann etwa, dass der Kantonschemiker nicht alle CBD-Öle einzeln analysiert hatte. Auf seiner eigenen Website hatte der Drogist jedoch detailliert beschrieben, wie er das CBD aus der Cannabispflanze extrahiert. Und anschliessend mit Sonnenblumenöl verdünnt hatte.

Auf dieser Grundlage berechnete das Kantonslabor die THC-Werte der übrigen Produkte rechnerisch. Das Bundesgericht gab schliesslich dem Kantonschemiker recht. Eine getrennte Untersuchung sämtlicher Produktvarianten sei nicht erforderlich gewesen, wie das «Tagblatt» weiter berichtete.

Sofern die Herstellung den auf der Website gemachten Angaben entspreche, seien die rechnerisch ermittelten THC-Werte zutreffend. Andernfalls müsse sich der Betreiber den Vorwurf gefallen lassen, die Kundschaft getäuscht zu haben.

Wie oft konsumierst du CBD-Produkte?

Der letzte Strohhalm des Drogisten: Er versuchte, sich durch eine unklare Adressierung aus der Bredouille zu ziehen. Der Mann argumentierte, dass die Verfügung vom August 2021 an die nicht rechtsfähige Drogerie selbst gerichtet gewesen sei. Deshalb sei sie ungültig.

Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass eine unrichtige oder unvollständige Bezeichnung des Adressaten nicht automatisch zur Nichtigkeit führe.

Schliesslich verlor der Drogist auf ganzer Linie: Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab und hat ihm 2500 Franken Gerichtskosten auferlegt.

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Kommentare

User #3923 (nicht angemeldet)

Cannabis endlich legalisieren. Sauberes Gras für die Kiffer und Steuern für den Staat.

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