Haft

Sexualdelikt bei Oekolampadmatte – neuer Verdächtiger in U-Haft

Im Sexualdelikt vom 18. Dezember bei der Oekolampadmatte hat die Kantonspolizei einen neuen Verdächtigen (23) in Untersuchungshaft genommen.

Oekolampadmatte Basel
Auf der Oekolampadmatte kam es am 18. Dezember zu einem Sexualdelikt. - Kanton Basel-Stadt

Im Sexualdelikt vom 18. Dezember 2025 bei der Oekolampadmatte ist eine neue tatverdächtige Person in den Blick der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt geraten.

Die bisherigen Ermittlungen entlasteten den Mann, den die Staatsanwaltschaft am 21. Dezember 2025 aufgrund des damals bestehenden dringenden Tatverdachts festnehmen liess.

Der 30-jährige Mann wurde deshalb aus der Untersuchungshaft entlassen. Während der auch aufgrund der Beweismittellage höchst komplexen und zeitaufwendigen Ermittlungen haben sich die Verdachtsmomente nicht erhärtet.

Der dringende Tatverdacht richtet sich seit kurzem indes auf einen 23-jährigen Schweizer, der sich aufgrund einer anderen Straftat in Untersuchungshaft befindet.

Die Ermittlungen gestalten sich herausfordernd und dynamisch

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erinnert daran, dass auch für diesen Tatverdächtigen bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Allem voran aus ermittlungstaktischen Gründen, jedoch auch mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten macht die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben zu diesem laufenden Verfahren oder zum neuen Tatverdächtigen.

terrorverdacht
Die Ermittlungen der Kantonspolizei Basel-Stadt sind noch nicht abgeschlossen. (Symbolbild) - Kantonspolizei Basel-Stadt

In einem allgemeinen Sinn kann sie jedoch darauf verweisen, dass sich ergebnisoffen zu führende polizeiliche Ermittlungen in einem strafprozessualen Vorverfahren zuweilen als höchst herausfordernd und dynamisch gestalten.

Es sind weitere Beweismittel zu sichern

Neben der Durchführung von Einvernahmen sind beispielsweise sowohl ent- als auch belastende Beweismittel zu sichern und in teilweise zeitaufwendigen wissenschaftlichen Verfahren auszuwerten.

Weil in den Vorverfahren zudem das Untersuchungsgeheimnis gilt, kann sich die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht an öffentlichen Spekulationen beteiligen.

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Kommentare

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