Gerichtshof verurteilt Russland wegen Inhaftierung von Nawalny

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Frankreich,

Russland hat einem Urteil zufolge wegen der Inhaftierung des mittlerweile gestorbenen Kremlkritikers Alexej Nawalny Menschenrechte verletzt.

ARCHIV - Schneeflocken bedecken ein Foto des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny vor der russischen Botschaft in Bukarest. Foto: Andreea Alexandru/AP/dpa
ARCHIV - Schneeflocken bedecken ein Foto des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny vor der russischen Botschaft in Bukarest. Foto: Andreea Alexandru/AP/dpa - Keystone/AP/Andreea Alexandru

Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg fest. Die Richterinnen und Richter kritisierten unter anderem eine unrechtmässige Freiheitsentziehung und unmenschliche Haftbedingungen.

Den Ausführungen des Gerichtshofs zufolge stand Nawalny während eines Teils der Haftzeit unter ständiger Videoüberwachung. Zudem wurde ihm durch stündliche oder zweistündliche Sicherheitskontrollen der Schlaf entzogen sowie die Haare vollständig abrasiert. «Diese Aspekte seiner Haft, in ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegelten ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde wider», urteilte der Menschenrechtsgerichtshof.

Darüber hinaus hätten die russischen Gerichte nicht berücksichtigt, dass er Befürchtungen hinsichtlich seiner Gesundheit und seines Lebens äusserte – trotz eines beinahe tödlichen Giftanschlags auf ihn kurz zuvor. Der Kreml-Gegner starb 2024 unter unklaren Umständen in dem Straflager «Polarwolf» in der Arktisregion.

Der Oppositionspolitiker war im Januar 2021 festgenommen und inhaftiert worden. Zuvor war er nach einem Giftanschlag zur medizinischen Behandlung ins Ausland gereist. Nach seiner Rückkehr nach Russland leiteten die dortigen Behörden ein Verfahren zur Vollstreckung einer bereits 2014 verhängten Bewährungsstrafe ein. Diese Verurteilung hatte der Strassburger Gerichtshof in einer früheren Entscheidung als rechtswidrig angesehen.

Russland beachtete dieses Urteil nicht, genauso wenig wie eine einstweilige Massnahme des EGMR mit der Anweisung gegenüber der russischen Regierung, Nawalny unverzüglich freizulassen. Auch Forderungen des Ministerkomitees des Europarats nach seiner Freilassung blieben wirkungslos. Der Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

Der EGMR sprach Nawalny mit dem Urteil eine Entschädigung von 26.000 Euro (rund 23.900 Franken) für immaterielle Schäden zu. Seine Witwe Julia Nawalnaja hatte das Verfahren nach dem Tod ihres Mannes in seinem Namen weitergeführt. Das Geld wird sie aller Voraussicht nach aber nicht erhalten: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an.

Kommentare

User #4633 (nicht angemeldet)

Das wird RUS bestimmt beeindrucken - nur lächerlich zu glauben, dass das dort jemanden interessiert.

User #6515 (nicht angemeldet)

EGMR, EU, Europarat … kannst alles in der Pfeife verrauchen.

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