Verunglimpfung von EU-Symbolen ist künftig strafbar
Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU stehen künftig unter Strafe.

Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat billigt Änderung des Strafgesetzbuchs.
Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag Mitte Mai beschlossene Gesetz, mit dem eine Gesetzeslücke geschlossen wird. Denn die EU-Symbole werden von den bestehenden Verboten der Verunglimpfung oder Zerstörung der Hoheitssymbole ausländischer Staaten sowie der Deutschlands und seiner Bundesländer nicht erfasst.
Verstösse gegen die neue Vorschrift können künftig - analog zu den bestehenden Verboten - mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die neue Vorschrift umfasst auch das Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen der EU-Flagge sowie Versuche, dies zu tun.
Das neue Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück. Gemäss einer Formulierungshilfe der Bundesregierung wurde die Vorlage der Länderkammer um Vorschriften auch für den erweiterten Schutz ausländischer Flaggen ergänzt. Die bisherige Beschränkung auf deren offizielle Verwendung wurde gestrichen, so dass nun auch etwa das Verbrennen von Fahnen bei Demonstrationen erfasst ist. Auch entfallen die Strafvoraussetzungen, dass Deutschland zu dem anderen Staat gegenseitige Beziehungen unterhält und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat.