Urteil: Begriffe «Schwuchtel» und «Pussy» als Beleidigungen strafbar

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Deutschland,

Die Beleidigung eines Manns als «Schwuchtel» oder «Pussy» ist einem Gerichtsurteil zufolge strafbar.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte in diesem Zusammenhang laut Mitteilung vom Freitag einen Angeklagten zu einer Geldstrafe. Geklagt hatte ein Mann, der online eine Uhr gekauft hatte und später mit dem Verkäufer wegen Mängeln und Lieferproblemen in Streit geriet. Als der Käufer eine Teilrückzahlung vorschlug, bezeichnete der Verkäufer ihn in einer SMS als «kleine Pussy». Der Geschädigte drohte mit einer Strafanzeige, was der spätere Angeklagte mit den Worten «Mach das, Schwuchtel» kommentierte.

Das Frankfurter Amtsgericht wertete die Bezeichnung «Schwuchtel» als Herabwürdigung eines Menschen allein wegen dessen «(vermeintlicher) sexueller Orientierung». Ausserdem zeige der Begriff eine generelle Geringschätzung homosexueller Männer - damit sei der Tatbestand einer Formalbeleidigung unabhängig vom Kontext erfüllt.

«Pussy» sei hingegen an sich keine Beleidigung. Da der Begriff hier aber «ohne Kontext zur sachlichen Auseinandersetzung, ehrenrührig und herabsetzend» verwendet werde, sei auch dieser Ausdruck strafbar. Einwände des Angeklagten, der Begriff «Pussy» sei im Frankfurter Raum üblich und deshalb keine Beleidigung, überzeugten das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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