Urteil: Begriffe «Schwuchtel» und «Pussy» als Beleidigungen strafbar

AFP
AFP

Deutschland,

Die Beleidigung eines Manns als «Schwuchtel» oder «Pussy» ist einem Gerichtsurteil zufolge strafbar.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte in diesem Zusammenhang laut Mitteilung vom Freitag einen Angeklagten zu einer Geldstrafe. Geklagt hatte ein Mann, der online eine Uhr gekauft hatte und später mit dem Verkäufer wegen Mängeln und Lieferproblemen in Streit geriet. Als der Käufer eine Teilrückzahlung vorschlug, bezeichnete der Verkäufer ihn in einer SMS als «kleine Pussy». Der Geschädigte drohte mit einer Strafanzeige, was der spätere Angeklagte mit den Worten «Mach das, Schwuchtel» kommentierte.

Das Frankfurter Amtsgericht wertete die Bezeichnung «Schwuchtel» als Herabwürdigung eines Menschen allein wegen dessen «(vermeintlicher) sexueller Orientierung». Ausserdem zeige der Begriff eine generelle Geringschätzung homosexueller Männer - damit sei der Tatbestand einer Formalbeleidigung unabhängig vom Kontext erfüllt.

«Pussy» sei hingegen an sich keine Beleidigung. Da der Begriff hier aber «ohne Kontext zur sachlichen Auseinandersetzung, ehrenrührig und herabsetzend» verwendet werde, sei auch dieser Ausdruck strafbar. Einwände des Angeklagten, der Begriff «Pussy» sei im Frankfurter Raum üblich und deshalb keine Beleidigung, überzeugten das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Crans-Montana
Brand-Katastrophe
SRF
51 Interaktionen
«Tagesschau»

MEHR IN NEWS

Barack Obama
41 Interaktionen
Während Amtszeit
Venezuela Trump
927 Interaktionen
Nach Maduro-Festnahme
Stadtpolizei Winterthur
13 Interaktionen
Winterthur ZH
Dimitri Medwedew
96 Interaktionen
«Neonazi»

MEHR AUS DEUTSCHLAND

3 Interaktionen
Berlin
Collien Fernandes
17 Interaktionen
Ganz ehrlich
sf
92 Interaktionen
Berlin ohne Strom
37 Interaktionen
Berlin