Gemäss dem polnischen Verfassungsgericht sind Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar. Ursula von der Leyen hat nun Konsequenzen angekündigt.
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Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission. Die EU hat weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Teile des EU-Rechts sind nicht mit Polens Verfassung vereinbar.
  • Deswegen hat die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen mit Sanktionen gedroht.
  • Unter anderem muss Polen mit einer Kürzung von EU-Mitteln rechnen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Polen wegen des Infragestellens von EU-Recht schwere Sanktionen angedroht.

«Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werden». Dies sagte sie am Dienstag in einer Debatte mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki im Europaparlament in Strassburg. Die Kommission werde handeln.

Als konkrete Optionen nannte von der Leyen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren und die Nutzung eines neuen Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln. Hinzu kommt eine erneute Anwendung des sogenannten Artikel-7-Verfahrens.

Möglicher Entzug der polnischen Stimmrechte bei EU-Entscheidungen

Letzteres könnte sogar zum Entzug der polnischen Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen.

Hintergrund der Drohungen von der Leyens ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts. Nach diesem sind Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar. Die Entscheidung wird von der EU-Kommission als höchst problematisch angesehen. Dies, weil sie der polnischen Regierung einen Vorwand geben könnte, ihre Urteile des EuGH zu ignorieren.

Andrzej Duda polen
Nach dem polnischen Verfassungsgericht sind Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar. Das Archivbild zeigt Polens Präsident Andrzej Duda. (Archivbild) - dpa

Das Urteil stelle die Grundlagen der Europäischen Union infrage, kritisierte von der Leyen am Dienstag im Parlament.

«Es ist eine unmittelbare Herausforderung der Einheit der europäischen Rechtsordnung. Nur eine gemeinsame Rechtsordnung ermöglicht gleiche Rechte, Rechtssicherheit, gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und daraus resultierend gemeinsame Politik.»

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