Ungarns rechtsnationale Regierung schliesst die zwei umstrittenen Transitlager für Schutzsuchende unmittelbar an der Grenze zu Serbien.
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs schliesst Ungarns Regierung die zwei umstrittenen Transitlager. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ungarns Regierung schliesst zwei umstrittene Transitlager für Asylbewerber.
  • Beide befinden sich an der Grenze zu Serbien.
  • Die rund 280 dort ansässigen Menschen wurden in andere Asyleinrichtungen gebracht.

Ungarns rechtsnationale Regierung schliesst die zwei umstrittenen Transitlager für Schutzsuchende unmittelbar an der Grenze zu Serbien. Dies gab Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Donnerstag in Budapest bekannt.

Das mitteleuropäische Land folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 14. Mai, das die Festhaltung von vier Asylbewerbern im Transitlager Röszke als widerrechtliche Inhaftierung bewertet hatte.

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Das umstrittene Asyllager Röszke in Ungarn wurde geschlossen. - Keystone

Die rund 280 Menschen in den Lagern Röszke und Tompa waren bereits in verschiedene Einrichtungen für Asylbewerber gebracht worden. Die Lager hätten die Grenzen Ungarns geschützt, fügte er hinzu. «Das Urteil des EuGH ist bedauerlich. Aber nachdem Ungarn verpflichtet ist, sich daranzuhalten, bleibt nichts anderes übrig, als die Transitzonen zu schliessen.»

Politik Orbans dient der Abschreckung von Flüchtlingen

Ungarn verfolgt unter seinem Ministerpräsidenten Viktor Orban seit Jahren eine Politik der Abschottung und Abschreckung von Flüchtlingen und Migranten. Seit knapp mehr als drei Jahren hält das Land Asylbewerber in den zwei Container-Lagern fest. Die Gebiete sind mit hohem Zaun und Stacheldraht umgeben.

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Ungarn verfolgt unter Ministerpräsident Viktor Orban seit Jahren eine Politik zur Abschreckung der Flüchtlinge. - Keystone

Ungarn argumentierte stets, die Menschen hielten sich «freiwillig» dort auf, weil sie die Lager in Richtung Serbien verlassen könnten. Wer jedoch nach Serbien zurückkehrt, verliert in Ungarn automatisch seinen Status als Asylbewerber.

Die Luxemburger Richter hatten festgestellt, dass dies Freiheitsentzug sei. Asylbewerber dürften nur dann inhaftiert werden, wenn vorher eine Anordnung getroffen worden sei, in der Gründe dafür genannt wurden.

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