Ungarn hat angekündigt, die umstrittenen Flüchtlingslager in der Transitzone zu Serbien zu schliessen.
Demonstrierende Flüchtlingskinder an Ungarns Grenze
Demonstrierende Flüchtlingskinder an Ungarns Grenze - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ungarn will die umstrittenen Flüchtlingslager in der Transitzone zu Serben schliessen.
  • Damit reagiert der Staat auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Ungarn hat die Schliessung der umstrittenen Lager für Asylbewerber in einer Transitzone zu Serbien angekündigt. Damit folge die Regierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dies sagte Regierungsmitglied Gergely Gulyas am Donnerstag in Budapest.

Der EuGH hatte die Unterbringung von Asylbewerbern in dem Containerlager Röszke an der Grenze letzte Woche als «Haft» kritisiert.

Die Transitzone sei «eine Lösung gewesen, die Ungarns Grenzen geschützt hat», sagte Gulyas. Das Urteil des EuGH sei «bedauerlich», doch da Ungarn es befolgen müsse, sei die Schliessung der Transitzone unvermeidlich. 280 Insassen würden in Asylbewerber-Unterkünfte verlegt.

Keine Angaben zu Aufenthaltsdauer

Zur Dauer ihres voraussichtlichen Aufenthalts dort und zum weiteren Umgang mit den Asylsuchenden äusserte sich der Minister nicht. Er betonte jedoch, Asylanträge könnten grundsätzlich nur «in Botschaften ausserhalb des Landes» gestellt werden.

Die Hilfsorganisation Hungarian Helsinki Committee (HCC) berichtete: In der Nacht zum Donnerstag wurden etwa 300 Menschen aus den Transitzone-Camps in «offene oder halb offene Einrichtungen» gebracht. Darunter zahlreiche Familien mit kleinen Kindern.

Menschen dürfen nicht länger als vier Wochen festgehalten werden

Das HCC hatte Kläger aus dem Iran und aus Afghanistan bei ihrer Klage vor dem EuGH vertreten. Sie sassen zuvor mehr als ein Jahr in der Transitzone fest.

Der EuGH hatte vergangene Woche geurteilt: Menschen dürfen nicht länger als vvier Wochen in den Lagern in der Transitzone festgehalten werden. Auch müsse jeder Fall individuell geprüft werden.

Ungarns harte Flüchtlingspolitik ist seit Jahren heftig umstritten und beschäftigt auch immer wieder die EU-Behörden. Anfang April entschied der Europäische Gerichtshof, dass Ungarn, Polen und Tschechien während der Flüchtlingskrise EU-Recht verletzt hätten. Dies, weil sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland abgelehnt hatten.

Der Gerichtshof gab einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die drei osteuropäischen Staaten statt. Diese hatten einen Beschluss aus dem Jahr 2015 zur Verteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU nicht umgesetzt.

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