Todesstrafe droht: Schloss-Mörder kämpft gegen Abschiebung
Der Mörder einer jungen Touristin bei Schloss Neuschwanstein wehrt sich gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Der Grund: In den USA drohe ihm die Todesstrafe.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein US-Amerikaner wurde für den Mord an einer Touristin bei Neuschwanstein verurteilt.
- Er klagt gegen seine Ausweisung, da ihm in den USA die Todesstrafe drohen könnte.
- Wegen besonderer Schwere der Schuld dürfte er noch Jahrzehnte in Haft bleiben.
Der Fall hatte weltweit für Entsetzen gesorgt: Im Juni 2023 stiess der heute 33-jährige Troy B.* aus Michigan zwei junge Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein in Schwangnau (D) einen 50 Meter tiefen Abhang hinunter.
Zuvor hatte er die 21-jährige Studentin Eva L. vergewaltigt und gewürgt. Die junge Frau starb, ihre Freundin Kelsey C. (22) überlebte verletzt. Die drei kannten sich zuvor nicht.
Sie waren als Touristen nach Deutschland gereist und trafen sich zufällig auf der Marienbrücke nahe dem Schloss, wo es kurz darauf zur Tat kam. Das Landgericht Kempten verurteilte Troy B. vor zwei Jahren zu lebenslanger Haft.
Klage gegen die Ausweisung
Nun wehrt sich der Verurteilte gegen einen Ausweisungsbescheid der Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostallgäu. Er hat beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Seine Begründung: Bei einer Rückkehr in die USA drohe ihm ein weiterer Prozess wegen derselben Tat – und dabei sei eine Verurteilung zur Todesstrafe nicht ausgeschlossen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte, ein Verhandlungstermin könnte gegen Ende des Jahres angesetzt werden.

Eine Abschiebung steht derzeit allerdings gar nicht unmittelbar bevor. Troy B. verbüsst seine Haftstrafe vorläufig regulär in Bayern. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten erklärt gegenüber der «Bild», es gebe derzeit kein Prüfverfahren zu einer möglichen Abschiebung aus der Haft: «Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv.» Von der Verteidigung des Amerikaners gab es zur Klage zunächst keine Stellungnahme.
Entlassung frühestens in Jahrzehnten
Normalerweise können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung beantragen. Im Fall von Troy B. dürfte das kaum möglich sein.
Die Strafkammer stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Der Vorsitzende Richter begründete dies bei der Urteilsverkündung: «Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar.»

Wie lange ein Verurteilter in solchen Fällen tatsächlich im Gefängnis bleiben muss, ist zunächst offen. Das entscheidet später die Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts.
Bei einer festgestellten besonderen Schwere der Schuld sind Haftzeiten von 20 bis 25 Jahren keine Seltenheit. Der Vollzug einer allfälligen Ausweisung dürfte demnach frühestens in rund zwei Jahrzehnten anstehen.
*Name der Redaktion bekannt
















