Klage

Tierschutzverein scheitert mit Klage auf Verbot der Haltung lebender Hummer

AFP
AFP

Deutschland,

Der Tierschutzverein Animal Rights Watch (Ariwa) ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich ein generelles Verbot der Haltung von Speisehummern durch die Stadt Düsseldorf zu erzwingen.

Justitia
Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgericht: Klage gegen Stadt Düsseldorf ist unzulässig.

Die entsprechende Klage der Tierschützer gegen die Stadt sei unzulässig, urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag. Die Stadt könne ein solches umfassendes Verbot nicht erlassen. (Az. 23 K 8014/17)

Der Kläger wolle im vorliegenden Fall keinen konkreten, sondern einen generellen Sachverhalt abstrakt geregelt wissen, betonte die Kammer. Hierfür bedürfe es aber eines Gesetzes, das die Stadt nicht erlassen könne. Unabhängig davon sei die Klage unzulässig, weil das Klagerecht von Ariwa auf Grundlage des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine entfallen sei. Gegen das Urteil kann der Tierschutzverein beim Oberverwaltungsgericht in Münster Zulassung der Berufung beantragen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Wladimir Putin Donald Trump
366 Interaktionen
«Gebietsgewinne»
bigler kolumne
427 Interaktionen
Hans-Ulrich Bigler

MEHR IN NEWS

a
Tomorrowland
Ursula von der Leyen
6 Interaktionen
Steuer
Jerome Powell
1 Interaktionen
Notenbank
Dobropillja
Gleitbombe

MEHR KLAGE

Berner Obergericht
5 Interaktionen
Vertrag
meyer burger
10 Interaktionen
Klage
Syngenta
3 Interaktionen
Vergiftungen
Medikament
3 Interaktionen
Stopp

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Claus Peymann
88-jährig
Alexander Zverev Boris Becker
1 Interaktionen
Toni Nadal
Lars Klingbeil
5 Interaktionen
Deutschland