Tierschutzverein scheitert mit Klage auf Verbot der Haltung lebender Hummer
Der Tierschutzverein Animal Rights Watch (Ariwa) ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich ein generelles Verbot der Haltung von Speisehummern durch die Stadt Düsseldorf zu erzwingen.

Das Wichtigste in Kürze
- Verwaltungsgericht: Klage gegen Stadt Düsseldorf ist unzulässig.
Die entsprechende Klage der Tierschützer gegen die Stadt sei unzulässig, urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag. Die Stadt könne ein solches umfassendes Verbot nicht erlassen. (Az. 23 K 8014/17)
Der Kläger wolle im vorliegenden Fall keinen konkreten, sondern einen generellen Sachverhalt abstrakt geregelt wissen, betonte die Kammer. Hierfür bedürfe es aber eines Gesetzes, das die Stadt nicht erlassen könne. Unabhängig davon sei die Klage unzulässig, weil das Klagerecht von Ariwa auf Grundlage des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine entfallen sei. Gegen das Urteil kann der Tierschutzverein beim Oberverwaltungsgericht in Münster Zulassung der Berufung beantragen.