Strafverschärfungen bei Kindesmissbrauch in Deutschland
In Deutschland werden Kindesmissbrauch und Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft. Ermittler sollen mehr Möglichkeiten zur Fahndung erhalten.

Das Wichtigste in Kürze
- Taten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch werden zum Verbrechen hochgestuft.
- Ausserdem sollen die Ermittler bei solchen Fällen mehr Möglichkeiten haben.
Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gelten in Deutschland künftig grundsätzlich als Verbrechen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.
Mehr Befugnisse für Ermittler
Der entsprechende Gesetzentwurf der grossen Koalition sieht vor, dass sexuelle Misshandlungen von Kindern härter bestraft werden. Auch die Verbreitung, der Besitz und die Beschaffung von entsprechenden Inhalten soll mit einer Mindeststrafe von einem Gefängnisjahr geahndet werden.
Zudem sollen Ermittler mehr Befugnisse bei der Handy- oder Computerüberwachung im Zusammenhang mit solchen Straftaten bekommen. Neue Regeln gibt es darüber hinaus für das erweiterte Führungszeugnis, das Kinderbetreuer oder Trainer vorlegen müssen.

Auch bestimmte Straftaten, die lange oder sehr lange zurückliegen, müssen dort künftig eingetragen werden. Weiterhin vorgesehen ist, dass der Besitz von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, unter Strafe gestellt wird. In Gerichtsverhandlungen sollen die Interessen betroffener Kinder durch Pflichten zur kindgerechten Anhörung stärker berücksichtigt werden.
Aufgedeckte Missbrauchsfälle als Weckruf
Verantwortlich dafür sind auch die Missbrauchsfälle in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach, die in den vergangenen zwei Jahren aufgedeckt wurden. Aber auch weil sich durch Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder erhöht habe.
Dadurch bestehe «leichter denn je» die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen. Das Gesetz muss abschliessend noch durch den Bundesrat.