Gesetz

Kanton Graubünden: Neues Gesetz soll Kinder und Jugendliche stärken

Standeskanzlei Graubünden
Standeskanzlei Graubünden

Chur,

Der Kanton Graubünden schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Die Vernehmlassung startet am 13. August.

Kanton Graubünden
Kanton Graubünden: Neues Gesetz soll Kinder und Jugendliche stärken (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Kanton Graubünden will Kinder und Jugendliche gezielter fördern, ihre Mitsprache stärken und zu ihrem Schutz beitragen. Die Regierung gibt den Entwurf für ein Kinder- und Jugendgesetz Graubünden (KJGG) zur Vernehmlassung frei. Damit erhält der Kanton erstmals eine umfassende gesetzliche Grundlage für die ausserschulische Förderung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche sollen sich in allen Regionen des Kantons gut entwickeln können und in ihrer sozialen und politischen Integration begleitet werden. Während Bildung, Sport, Kultur und Gesundheit in Graubünden gesetzlich geregelt sind, fehlt im Bereich der ausserschulischen Förderung und Partizipation sowie punktuell beim Kindes- und Jugendschutz eine rechtliche Grundlage. Das KJGG schliesst diese Lücke.

Es richtet sich an alle im Kanton Graubünden wohnhaften Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre. Die Anliegen von Jugendlichen, die im Frühling 2025 in Workshops eingebracht wurden, sind in den Entwurf eingeflossen.

Förderung von Angeboten privater Organisationen und Gemeinden

Im Sinne einer nachhaltigen Kinder- und Jugendpolitik soll gesetzlich verankert werden, dass der Kanton Beiträge an Angebote und Vorhaben privater Organisationen im Bereich der ausserschulischen Förderung und Partizipation leisten kann. Auch die Gemeinden können beim Aufbau und der Weiterentwicklung entsprechender Massnahmen mit kantonalen Beiträgen unterstützt werden. Das KJGG stärkt damit die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und privaten Organisationen.

Der Kanton übernimmt die strategische Planung und Koordination und stellt Beratungsangebote für Gemeinden und Organisationen bereit.

Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken

Im Bereich des Kindesschutzes wird die Fachberatung Kindesschutz mit dem Arbeitsinstrument Cumpass, deren Pilotprojekt den Bedarf nach einem niederschwelligen Beratungsangebot aufgezeigt hat, dauerhaft verankert. Fach- und Bezugspersonen mit regelmässigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen erhalten damit eine niederschwellige Anlaufstelle, um Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Ergänzend kann der Kanton privaten Organisationen Beiträge an telefonisch und online zugängliche Anlauf- und Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Bezugspersonen sowie Präventions- und Sensibilisierungsangebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen leisten.

Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar

Die Vernehmlassung dauert vom 13. August 2026 bis 13. November 2026 und wird auf digitalem Weg, als sogenannte e-Vernehmlassung, durchgeführt. Privatpersonen und Organisationen können ihre Stellungnahmen direkt über die Plattform e-mitwirkung.gr.ch einreichen.

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