Haft

Siegauen-Vergewaltiger muss zehn Monate länger in Haft

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Deutschland,

Ein Mann, der wegen der Vergewaltigung einer Camperin in Bonn eine zehnjährige Haftstrafe absitzt, ist erneut verurteilt worden. Er hatte in einem Kölner Gefängnis seine Zelle in Brand gesetzt.

Der heute 35-Jährige ist hier beim Prozess im Jahr 2017 vor dem Bonner Landgericht zu sehen. Foto: Henning Kaiser/dpa
Der heute 35-Jährige ist hier beim Prozess im Jahr 2017 vor dem Bonner Landgericht zu sehen. Foto: Henning Kaiser/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kölner Landgericht hat am Freitag den sogenannten Siegauen-Vergewaltiger wegen besonders schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen.

Der 35-Jährige hatte im Februar 2018 seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln in Brand gesetzt.

Als Strafe erhöhte das Gericht die bereits rechtskräftige Verurteilung zu zehn Jahren Haft durch das Bonner Landgericht um zehn Monate. Der 35-Jährige hatte 2017 ein junges Paar beim Zelten in der Bonner Siegaue überfallen, mit einer Astschere bedroht und eine junge Camperin vergewaltigt. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Laut dem Urteil hatte der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana die Matratze in seinem Haftraum angezündet. Der 35-Jährige hatte schliesslich einen Notruf betätigt und war von einem JVA-Beamten aus der brennenden Zelle gerettet worden. Der Haftraum wurde durch das Feuer zerstört und musste aufwendig saniert werden.

Als Motiv für die Brandstiftung stellte das Gericht «Hass auf sich selbst, Hass auf die Anstaltsleitung» fest. Seit der Verurteilung durch das Landgericht Bonn bestehe auf Seiten des Angeklagten eine «grosse Perspektivlosigkeit». Den moderaten Haftzuschlag begründete das Gericht mit den erheblichen Verletzungen des Angeklagten: «Er ist der eigentlich Leidtragende der Tat.» 21 Prozent seiner Haut waren verbrannt, er musste sich mehreren Hauttransplantationen unterziehen. Die erheblichen Verletzungen zeichnen den Mann bis heute. So kann er wegen der massiven Vernarbung an Nacken und Rücken nicht aufrecht stehen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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