Gericht

Schwesig scheitert vor Gericht gegen CDU-Politiker Ploss

DPA
DPA

Deutschland,

In einer Verbal-Attacke wettert der Hamburger CDU-Politiker Ploss gegen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin. Vor Gericht muss sie zunächst eine Schlappe einstecken.

Manuela Schwesig zog wegen einer Verbal-Attacke von Hamburgs CDU-Vorsitzendem Christoph Ploss vor Gericht. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Manuela Schwesig zog wegen einer Verbal-Attacke von Hamburgs CDU-Vorsitzendem Christoph Ploss vor Gericht. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ist im ersten Anlauf damit gescheitert, per Unterlassungsverfügung dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploss eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zur Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 und zu Russland verbieten zu lassen.

Im Eilverfahren lehnte das Landgericht Hamburg am Dienstag einen Antrag dazu ab.

Regierungssprecher Andreas Timm bestätigte am Abend, dass ein solcher Beschluss ergangen ist. Die Begründung des Gerichts werde geprüft und dann entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt wird. Der Weg vor das Oberlandesgericht steht Schwesig offen. Zuvor hatte das Rechtsmagazin «Legal Tribune Online» über die Ablehnung des Antrags berichtet (Az.: 324 O 53/22).

Ploss hat derweil die Ablehnung des Antrags begrüsst. «Der Gerichtsbeschluss macht deutlich, dass Debatten in einer Demokratie mit Argumenten statt mit Anwälten geführt werden sollten», sagte Ploss. «Die Entscheidung des Gerichts könnte eindeutiger nicht sein: Meine Kritik an der skandalösen Position von Manuela Schwesig gegenüber der russischen Aggressionspolitik war absolut gerechtfertigt», befand Ploss. Die Niederlage Schwesigs sei ein Sieg für die Meinungsfreiheit.

Verbal-Attacke in Talkshow

Schwesig hatte sich durch eine Verbal-Attacke des CDU-Politikers in der ZDF-Talkshow «Markus Lanz» Anfang Februar in ihren Rechten verletzt gesehen. Mit Blick auf die Gasleitung Nord Stream 2 hatte Ploss behauptet, dass Schwesig zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine sage: «Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb.» Schwesig bestritt, eine solche Aussage gemacht zu haben und war juristisch gegen Ploss vorgegangen. In einer Abmahnung wurde er von Schwesigs Anwälten zur Unterlassung der Äusserung aufgefordert. Weil Ploss dem nicht nachkommen wollte, ging der Streit vor Gericht.

Wie «Legal Tribune Online» unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts berichtete, werteten die Richter die Äusserung von Ploss in ihrem Kontext nicht als Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern als zugespitzte politische Meinungsäusserung. In seinem Redebeitrag habe Ploss die Formulierung, jemand sage etwas, nicht nur mit Blick auf Schwesig, sondern auch bezogen auf Bundeskanzler Olaf Scholz verwendet.

Schon daran werde deutlich, dass es sich um ein Stilmittel handele, um politische Positionen zusammenzufassen, und nicht um eine wörtliche Wiedergabe, hiess es. Zudem lägen für die Meinungsäusserung auch hinreichende Anknüpfungstatsachen vor, denn Schwesig habe eine zügige Inbetriebnahme der Gaspipeline in öffentlichen Äusserungen befürwortet. Nach der Eskalation im Russland-Ukraine-Krieg hatte die Bundesregierung am Dienstag die umstrittene Pipeline Nord Stream 2 auf Eis gelegt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Della Casa
38 Interaktionen
Nach Berner Demo
Hans-Ulrich Bigler
169 Interaktionen
Halbierungsinitiative

MEHR IN NEWS

Kantonspolizei Thurgau
Bischofszell TG
ukraine
1 Interaktionen
Am Wochenende
Wladimir Putin
15 Interaktionen
Vor Militärs
Avi Motola
Schaffhauser Söldner

MEHR GERICHT

Nick Reiner Bob Reiner
Eltern ermordet
Zürich HB Hauptbahnhof
5 Interaktionen
Zürich
14 Interaktionen
In Hongkong
magazine zum Globus
5 Interaktionen
Benko-Prozess

MEHR AUS DEUTSCHLAND

trennung
3 Interaktionen
Anteilnahme
Sternenmarkt Otterndorf
10 Interaktionen
«Desaster»
vw
11 Interaktionen
Eigenproduktion
Daniel Aminati
3 Interaktionen
«Toxisch»