Die Schweiz erhält elf Gesuche zur Streichung von der Ukraine-Sanktionsliste.
Eine konsequente Sanktionspolitik gehört zu den wichtigsten Forderungen der ukrainischen Diaspora in der Schweiz:  Schild an einer Kundgebung in Bern im April.
Eine konsequente Sanktionspolitik gehört zu den wichtigsten Forderungen der ukrainischen Diaspora in der Schweiz. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

In der Schweiz sind bisher elf Gesuche um Streichung von der Sanktionsliste im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine eingegangen. Zehn davon seien aktuell hängig, gab das zuständige Wirtschaftsdepartement am Freitag bekannt.

Eine Person sei von der Sanktionsliste gestrichen worden, so das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) weiter. Die Streichung sei erfolgt, nachdem die Person von der Sanktionsliste der Europäischen Union (EU) entfernt worden sei. Damit sei die Rechtsgrundlage entfallen.

Neuer Fall könnte Liste erneut verändern

Einen ähnlichen Fall dürfte es jetzt erneut geben: Am Mittwoch hatte das Gericht der EU in Luxemburg Sanktionsbeschlüsse gegen die russischen Staatsangehörigen Michail Fridman und Pjotr Awen gekippt. Die zwei Männer stehen auch auf der Sanktionsliste der Schweiz. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Insgesamt stehen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Angaben auf Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) 1703 Personen und 421 Gesellschaften auf den Listen des Landes. Diese können beim WBF ein Gesuch einreichen, um sich streichen zu lassen. Die Bearbeitung solcher Gesuche sei juristisch komplex und sehr zeitintensiv. Sie dauere in der Regel mehrere Monate, so das WBF weiter.

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