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    Schlappe für Regierung im Brexit-Streit um Bleiberecht für EU-Bürger

    Keystone-SDA
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    Grossbritannien,

    Im Streit um die Rechte von EU-Bürgern, die sich vor dem Brexit in Grossbritannien niedergelassen haben, hat die britische Regierung eine Schlappe vor Gericht erlitten.

    Brexit Grossbritannien
    Eine kleine Flagge des vereinigten Königreichs steht auf den Tischen von Abgeordneten der Brexit-Partei im Plenarsaal des Europäischen Parlaments. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wie der High Court in London am Mittwoch entschied, steht die derzeitige Regelung nicht im Einklang mit dem Brexit-Vertrag.

    Demnach riskieren bereits rechtmässig in Grossbritannien lebende EU-Bürger ihren Aufenthalt, sollten sie nicht einen zweiten Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht stellen.

    Bürger aus EU-Staaten, die vor dem Brexit von der Personenfreizügigkeit profitierten und aus dem EU-Binnenmarkt nach Grossbritannien zogen, dürfen dem Brexit-Vertrag zufolge im Land bleiben. Sie müssen jedoch nach den derzeitigen Regelungen ihren rechtmässigen Aufenthalt in einem zweistufigen Verfahren nachweisen.

    Dazu ist für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Austritts weniger als fünf Jahre im Land waren, zunächst der Antrag für einen «pre-settled status» notwendig. Nach fünf Jahren kann mit dem Antrag auf einen «settled status» ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben werden. Sollte dieser Antrag jedoch nicht spätestens fünf Jahre nach dem Erhalt des «pre-settled status» erfolgen, verlieren die EU-Bürger nach derzeitigem Recht ihre Ansprüche komplett.

    Dagegen hatte die von der Regierung selbst eingesetzte Aufsichtsbehörde für die Rechte der EU-Bürger, die Independent Monitoring Authority (IMA), geklagt. Ihr zufolge könnten ansonsten 2,6 Millionen Menschen ihre Rechte verlieren und abgeschoben werden, nur weil sie die Antragsfrist verpassen. IMA-Chefjustiziar Rhys Davies begrüsste das Urteil: «Das Austrittsabkommen sieht vor, dass Menschen ihre Rechte nur in sehr eingeschränkten Umständen verlieren können und das Versäumnis, vom »pre-settled« auf den »settled status« umzusteigen, gehört nicht dazu.»

    Das britische Innenministerium teilte hingegen mit, man sei enttäuscht von dem Urteil und kündigte Berufung an.

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