Einbau von Thermofenstern: Eine sittenwidrige Schädigung von Diesel-Kunden sieht das BGH nicht. Zunächst, denn der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Allein wegen eingebauter Thermofenster in Dieselwagen besteht für Kunden kein Schadenersatzanspruch. Foto: Marijan Murat/dpa
Allein wegen eingebauter Thermofenster in Dieselwagen besteht für Kunden kein Schadenersatzanspruch. Foto: Marijan Murat/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler.

Selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, sei der reine Einsatz der Technik nicht sittenwidrig.

Denn anders als beim Skandalmotor EA189 von Volkswagen unterscheide die Software nicht danach, ob das Auto auf dem Prüfstand stehe, urteilte der am Dienstag in Karlsruhe (Az. VI ZR 128/20).

Das «Thermofenster» ist Teil der Motorensteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn draussen kühlere Temperaturen herrschen. Die Richterinnen und Richter hatten sich dazu vor einem halben Jahr schon einmal in einem schriftlichen Beschluss ähnlich geäussert. Jetzt verkündeten sie zum ersten Mal nach einer Verhandlung ein Urteil.

Der Fall ist damit aber noch nicht abgeschlossen, denn der Kläger hatte vorgeworfen, etliche weitere unzulässige Vorrichtungen zur Abgasmanipulation zu verwenden, unter anderem über das Kühlmittelsystem. Diesem konkreten Vorwurf war das Oberlandesgericht Koblenz nicht nachgegangen. Das muss nun nachgeholt werden.

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