2012 soll der ehemalige Präsident Frankreichs Nicolas Sarkozy seinen Wahlkampf illegal finanziert haben. Der 66-Jährige bestreitet dies vehement.
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Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy. (Archivbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2012 soll Nicolas Sarkozy seinen Wahlkampf mit illegalen Mitteln finanziert haben.
  • Der Prozess um das Fehlverhalten des Ex-Präsidenten Frankreichs ist im vollen Gange.
  • Der 66-Jährige weist vor Gericht alle Vorwürfe zurück.

Im Prozess um mutmasslich überhöhte Wahlkampfkosten hat Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy am Dienstag alle Vorwürfe zurückgewiesen. Im Wahlkampf 2012 habe man nicht über die Stränge geschlagen. Dies sagte der 66-Jährige nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP vor Gericht in Paris.

Sarkozy wird vorgeworfen, die letztlich gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl illegal finanziert zu haben. Ihm drohen bis zu einem Jahr Haft und eine Geldbusse.

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Nicolas Sarkozy blickt in die Kamera. (Archivbild) - dpa

Sarkozy war in dem seit knapp vier Wochen laufenden Verfahren erstmals persönlich anwesend.

Etliche Personen wegen Beihilfe angeklagt

13 weitere Angeklagte müssen sich wegen Betrugs oder Beihilfe verantworten. In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen Kandidaten zu schaffen. Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

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Nicolas Sarkozy war von 2007 bis 2012 Staatspräsident von Frankreich. - Keystone

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner damaligen Partei UMP getarnt worden sein. Diese wurde inzwischen in Republikaner umbenannt.

Der Konservative sass von 2007 bis 2012 im Élyséepalast. Die Justiz ermittelt zudem wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007.

In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre davon auf Bewährung. Er hat angekündigt, Berufung einzulegen.

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