Tod

Prozess um Tod von 13-Jähriger in Wien - Geständnis angekündigt

Keystone-SDA
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Österreich,

Im Prozess um den Missbrauch und den Tod einer 13-Jährigen in Wien hat einer der drei Angeklagten über seinen Verteidiger ein Geständnis angekündigt.

Prozess Gericht
Ein Gerichtsprozess. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Start der Verhandlung am Wiener Landgericht warf der Staatsanwalt den jungen Männern im Alter von 19, 20 und 23 Jahren am Dienstag vor, dem Mädchen an einem Juniabend im Vorjahr mehrere Tabletten Ecstasy verabreicht und es vergewaltigt zu haben.

Das Kind war laut Staatsanwalt während des Missbrauchs «stark beeinträchtigt und völlig wehrlos». Es starb demnach an einer Drogen-Überdosis und Erstickung.

Der Anwalt des jungen Mannes, in dessen Wohnung das Mädchen starb, kündigte an, dass sich sein Mandant schuldig bekennen werde. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch einer unmündigen Person. Den drei aus Afghanistan stammenden Verdächtigen drohen Strafen zwischen zehn Jahren und lebenslang.

Der Staatsanwalt schloss aber nicht aus, dass sich das Verfahren noch zu einem Mordprozess ausweiten könnte, falls weitere belastende Tatsachen Vorschein kämen. Das Geschworenengericht soll am 6. Oktober die Urteile verkünden.

Die Verteidiger der zwei anderen Männer kündigten keine Geständnisse an. Der Älteste hat laut seinem Anwalt ausgesagt, dass er mit dem Mädchen Sex gegen Bezahlung gehabt habe. Der Jüngste hat angegeben, dass er und das Mädchen ein Paar gewesen seien, und dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Laut Staatsanwalt sprechen die Verletzungen des Opfers und die in einem Getränk aufgelösten Drogen eindeutig für eine Vergewaltigung.

Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren sind in Österreich illegal und werden nach Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, je nach den Umständen auch härter. Bei sexuellen Handlungen mit einer Person unter 14 kommt es nie auf die Frage einer angeblichen Einvernehmlichkeit an.

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