Mord

Bewohner erschiesst Einbrecher an – Ermittlung wegen Mordes

Janine Karrasch
Janine Karrasch

Österreich,

In Salzburg schoss ein 66-jähriger Mann einen mutmasslichen Einbrecher nieder. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob er aus Notwehr gehandelt hat.

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Ein Einbrecher wurde in Salzburg angeschossen. - Kapo SG (Symbolbild)

Am Donnerstagnachmittag kam es im Salzburger Stadtteil Gnigl zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus. Ein 66-jähriger Bewohner überraschte dabei zwei mutmassliche Einbrecher, eine Frau und einen Mann, auf frischer Tat im Gartenbereich.

Der Mann soll den Hausbewohner mit einem Messer bedroht haben, wie «krone.at» berichtet. Daraufhin habe der 66-Jährige seine legal besessene Faustfeuerwaffe gezogen und Schüsse abgegeben.

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Der mutmassliche Einbrecher erlag seinen Schusswunden. - Depositphotos (Symbolbild)

Einer der mutmasslichen Einbrecher, ein 29-jähriger Unger, wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht und erlag dort seinen Verletzungen. Die gleichaltrige Begleiterin wurde von der Polizei vorläufig festgenommen.

Nach Schüssen auf Einbrecher ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Mordes

Der Bewohner, der an diesem Tag seinen Geburtstag feierte, gab selbst den Notruf ab. Nachbarn berichteten von mehreren Schüssen, die zu hören waren; die genaue Anzahl ist laut «suedtirolnews.it» noch nicht bekannt.

Das Landeskriminalamt Salzburg leitete die Ermittlungen, nahm Vernehmungen der Beteiligten und Zeugen vor und sicherte Spuren am Tatort. Nach bisherigen Erkenntnissen bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Unbeteiligte.

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Die Polizei hat bereits die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben. - keystone (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Salzburg begann Ermittlungen gegen den Schützen wegen Mordverdachts, was in solchen Fällen üblich ist. Es wird im Detail geprüft, ob eine Notwehrlage vorlag und ob der Einsatz der Schusswaffe angemessen war.

Bei unverhältnismässiger Verteidigung drohen hohe Strafen

Nach österreichischem Strafrecht ist Notwehr die rechtmässige Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriffs. Dabei dürfen die Verteidigungsmassnahmen nicht offensichtlich unverhältnismässig oder unnötig sein.

Überschreitungen der Notwehr können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, vor allem wenn die Reaktion über das erforderliche Mass hinausgeht. Der Schütze befindet sich laut «kosmot.at» nicht in Untersuchungshaft.

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