Prozess in Wien: Spionierte Beamter mit Marsalek für Moskau?

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Österreich,

Ein ehemaliger österreichischer Verfassungsschützer steht wegen mutmasslicher Spionage für Moskau vor Gericht. Der 63-jährige ehemalige Chefinspektor Egisto Ott soll Informationen an den flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek geliefert haben.

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Dieser habe sie an russische Kontakte weitergeleitet, sagte ein Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses am Wiener Landesgericht. Der ehemalige Wirecard-Vorstand Marsalek ist abgetaucht. Interpol sucht ihn im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Skandal um den deutschen Finanzdienstleister.

«Chefinspektor Ott hat jahrelang den russischen Nachrichtendienst zum Nachteil der Republik Österreich unterstützt», sagte der Ankläger. Ott habe Landesverrat begangen und die Sicherheit Österreichs und der ausspionierten Personen gefährdet. Neben geheimdienstlicher Tätigkeit wird Ott auch Missbrauch der Amtsgewalt und Bestechlichkeit vorgeworfen. Laut der Anklage soll er Zehntausende Euro von Moskau erhalten haben. Ott sagte hingegen, er sei «nicht schuldig».

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ott zwischen 2015 und 2020 ohne dienstlichen Auftrag im In- und Ausland sensible Informationen aus Behörden-Datenbanken gesammelt haben. Seine Zielpersonen waren demnach russische Staatsbürger, die aus ihrer Heimat geflohen waren – darunter ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter, der bei Russlands Präsident Wladimir Putin in Ungnade gefallen war.

Nach Hinweisen ausländischer Partnerdienste war Ott 2021 festgenommen, aber bald aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Affäre Ott hatte die Zusammenarbeit des damaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit anderen Diensten schwer belastet. Inzwischen wurde das Amt aufgelöst und durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ersetzt.

Der Ex-Verfassungsschützer hat laut Anklage dem russischen Geheimdienst auch bei der Analyse des tödlichen Attentats auf einen Georgier im Berliner Tiergarten geholfen. Er habe knapp zwei Wochen nach der Ermordung des Georgiers und der Festnahme des Tatverdächtigen eine Fehleranalyse der Operation und eine Empfehlung für geheimdienstliche Tötungsmassnahmen erstellt, so die Staatsanwaltschaft. Im Auftrag Österreichs sei der Bericht nicht erstellt worden, weil «Österreich im Ausland keine Menschen ermorden lässt», hielt der Ankläger fest. Der Georgier, der von Moskau wegen seines Kampfes gegen Russland im zweiten Tschetschenien-Krieg als Staatsfeind angesehen wurde, war im August 2019 in der Berliner Parkanlage erschossen worden. Das Berliner Kammergericht wertete die Tat als «Staatsterrorismus» und verurteilte den Angeklagten zu lebenslanger Haft. Der Russe kam 2024 bei einem Gefangenenaustausch frei.

Auch ein Journalist, der zu russischen Geheimdienst-Attentaten recherchierte, soll ins Visier von Ott geraten sein, der mutmasslich die Wiener Adresse des Mannes ausspionierte. In die Wohnung des Reporters wurde danach eingebrochen, wie es in dem Prozess hiess. Ott wird auch vorgeworfen, die Übergabe von drei österreichischen Diensthandys an Russland organisiert zu haben. Die Geräte gehörten hochrangigen Mitarbeitern des österreichischen Innenministeriums.

Otts Informationen nach Moskau liefen nach Darstellung der Ankläger über Marsalek sowie über einen Bulgaren, der vergangenes Jahr in London als Teil eines russischen Spionagerings verurteilt wurde. Demnach sollen sich Marsalek und der Bulgare mehrmals in Chatnachrichten über Informationen unterhalten haben, die kurz zuvor von Ott gesammelt worden waren.

Otts Verteidigerin bestritt, dass der Ex-Verfassungsschützer für Moskau gearbeitet habe. Für seine Recherchen habe es legitime Gründe gegeben, unter anderem eine geheime Operation im Auftrag eines westlichen Dienstes. Es gebe auch keine Beweise, dass die angeblich belastenden Chatnachrichten wirklich von Marsalek stammen, sagte sie. Neben Ott ist ein weiterer ehemaliger Verfassungsschützer als sein mutmasslicher Helfer angeklagt. Auch er bekannte sich nicht schuldig.

Für den Prozess sind bisher zehn Verhandlungstage geplant. Dutzende Zeugen sind geladen. Dem Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Das ist wesentlich weniger als in Deutschland: Dort sind in besonders schweren Spionagefällen bis zu zehn Jahren Haft möglich.

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