Die Berliner Polizeichefin verteidigt das Vorgehen gegen Klimaaktivisten. Die Griffe könnten zu Schmerzen führen, darüber sollte informiert werden.
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Die Polizei führt einen Klimaaktivisten ab. Wegen des Vorgehens gab es Vorwürfe der Polizeigwalt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berliner Polizeichefin verteidigt das Vorgehen gegen Vorwürfe der Polizeigewalt.
  • Es würden keine Schmerzgriffe angewendet, die Griffe könnten aber Schmerzen verursachen.
  • Viele Leute wüssten nicht, was die Polizei dürfe, deshalb komme es zu Vorwürfen.
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Die Berliner Polizei sieht sich mit Vorwürfen der Polizeigewalt und gar der Folter konfrontiert. Grund dafür ist das Vorgehen der Beamten gegen Klimaaktivisten. Polizeipräsidentin Barbara Slowik verteidigt den körperlichen Zwang von Polizisten bei Strassenblockaden aber.

«Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Strasse zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Massnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf.» Dies sagt Slowik der «Berliner Morgenpost».

Hintergrund sind Videoaufnahmen, in denen ein Polizist einem auf der Strasse sitzenden Mann ankündigt, er werde Schmerzen erleiden, falls er die Fahrbahn nicht räume. Anschliessend packt der Polizist den Demonstranten und trägt ihn weg. Der Mann brüllt.

Den Einzelfall wollte die Berliner Polizeipräsidentin nicht bewerten. Doch es sei «rechtsstaatlich geboten, deutlich zu machen, dass die angekündigten Massnahmen des unmittelbaren Zwangs zu Schmerzen führen können». Die Polizei wende keine sogenannten Schmerzgriffe an, die explizit Schmerz auslösen sollten.

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Polizisten tragen einen Klimaaktivisten von der Strasse. - keystone

«Aber es gibt Griffe, die, wenn sich jemand etwa schwer macht oder fallen lässt beziehungsweise dem vorgegebenen Bewegungs- und Richtungsimpuls nicht folgt, zu Schmerzen führen können», sagte die Polizeipräsidentin. «Darüber sollen die Kollegen schon aufklären.»

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Der oberste Grundsatz sei es, dass bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges verhältnismässig gehandelt werde. «Was genau verhältnismässig ist, ordnet im Einsatz entweder der Polizeiführer an oder entscheiden die Kollegen im Einzelfall.» Vielen Menschen sei nicht bewusst, was die Polizei dürfe. Das führe dazu, «dass legitime Massnahmen des unmittelbaren Zwangs, die zugegebenermassen nicht schön aussehen, als Polizeigewalt in einem illegitimen Sinn aufgefasst werden».

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