Einzelne Aspekte der Corona-Beschränkungen in Österreich sind laut dem Verfassungsgerichtshof gesetzeswidrig.
Tirol
Werner Kogler (rechts) und Sebastian Kurz bei der Bekanntgabe der Lockerungen für das Tirol und den Resten Österreichs. - APA/AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Teile der Corona-Beschränkungen sind gesetzeswidrig.
  • Dies hat das österreichische Verfassungsgericht erklärt.

In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof einzelne Aspekte der Corona-Beschränkungen für gesetzwidrig erklärt. Die Ausgangsbeschränkungen seien teilweise nicht durch das Covid-19-Gesetz gedeckt gewesen, entschied das Gericht am Mittwoch. «Dieses Gesetz bietet keine Grundlage dafür, eine Verpflichtung zu schaffen, an einem bestimmten Ort, insbesondere in der eigenen Wohnung, zu bleiben.»

Zwar dürfe das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden. Eine Pflicht zu Hause zu bleiben, könne aber nicht auf dieser Grundlage verhängt werden. Die Regierung von ÖVP und Grünen hatte mit dem Aufflammen der Coronakrise Mitte März reagiert. Sie hatten das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt.

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Verteilung von Schutzmasken in Supermarkt in Salzburg. - APA/AFP

Ungleichbehandlung bei Öffnung von Geschäften

Die Richter monierten auch die Kriterien zur stufenweisen Wiederöffnung der Geschäfte. Die Verordnung sei eine Ungleichbehandlung zum Nachteil grösserer Geschäfte. Mitte April hatte die Regierung die Öffnung von Baumärkten sowie kleiner Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche erlaubt. Aus Sicht des Gerichts erfolgte sie ohne erkennbare sachliche Rechtfertigung.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) versprach, die Sicht des Gerichts werde umfassend «in unserer zukünftigen Arbeit beachtet». Die Frage der Auswirkung auf laufende Verfahren sowie bereits ausgesprochene Strafen würden geprüft.

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