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    Sanija Ameti zieht Berufung gegen Zürcher Urteil zurück

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Nach ihren Schüssen auf ein Bild von Jesus und Maria wurde Sanija Ameti verurteilt. Jetzt zieht sie ihre Berufung zurück.

    Sanija Ameti
    Sanija Ameti ihre die Berufung gegen ein Urteil zurück. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Sanija Ameti zieht ihre Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgericht Zürich zurück.
    • Rechtskräftig verurteilt ist die frühere Co-Präsidentin von Operation Libero noch nicht.
    • Weiterhin sind mehrere Berufungen von Privatklägern hängig.

    Sanija Ameti hat ihre Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich zurückgezogen. Ein Prozess am Obergericht ist weiterhin möglich, weil mehrere Privatkläger in Berufung gingen. Die ehemalige Co-Präsidentin von Operation Libero hatte auf ein Bild von Jesus und Maria geschossen.

    Wie das Zürcher Obergericht am Freitag gegenüber Keystone-SDA sagte, hat Ameti ihre Berufung zurückgezogen. Damit bestätigte das Gericht eine Meldung des «Blick».

    Sanija Ameti
    Sanija Ameti erscheint zum Prozess am Bezirksgericht Zürich im Januar. - keystone

    Rechtskräftig verurteilt ist sie aber noch nicht. Laut dem Obergericht sind immer noch die Berufungen mehrerer Privatkläger hängig. Am Bezirksgericht waren dies etwa Nicolas Rimoldi von Mass-Voll oder JSVP-Präsident Nils Fiechter.

    Instagram-Post als Auslöser

    Im September 2024 teilte Ameti auf Instagram ein Foto von sich in Schiessstellung. «Abschalten» schrieb sie dazu. Kurz zuvor hatte sie mit ihrer Druckluft-Pistole rund zwanzig Mal auf ein Bild von Jesus und Maria geschossen. Es handelte sich um eine herausgerissene Seite aus dem Katalog eines Auktionshauses.

    Die frühere Zürcher Gemeinderätin löschte den Post zwar rasch wieder und entschuldigte sich dafür. Doch Jesus und Maria als Zielscheibe hatten da längst für Schlagzeilen gesorgt.

    Das Bezirksgericht verurteilte Ameti zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Eine Busse von 500 Franken müsste sie bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe verlangt, ging aber nicht in Berufung.

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