Nachbarin verklagt Bauer – weil er Kühe um 6 Uhr fütterte

Elena Hatebur
Elena Hatebur

Frankreich,

Weil ihm eine anspruchsvolle Ernte bevorstand, entschied ein Bauer, seine Kühe bereits um 6 Uhr zu füttern. Seine Nachbarin störte sich daran – und klagt nun.

Kühe im Stall
Weil er seine Kühe bereits um sechs Uhr in der Früh fütterte, muss ein französischer Bauer heute vor Gericht erscheinen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im französischen Vimeu hat ein Bauer seine Kühe bereits um 6 Uhr in der Früh gefüttert.
  • Jetzt verklagt ihn seine Nachbarin wegen nächtlicher Ruhestörung.
  • Ein neues Gesetz könnte den Bauern jedoch entlasten.

Diese Lärm-Klage gibt in Frankreich zu reden: In einer Mitteilung vom Freitag rief die Vereinigung der Bauernverbände des Departements Somme (FDSEA) zu einer Kundgebung auf.

Anlass ist die gerichtliche Anhörung eines Bauern aus Vimeu (F). Der Bauer wird der nächtlichen Ruhestörung beschuldigt – weil er seine Kühe um sechs Uhr morgens fütterte.

Der Fall, vom Präsidenten der FDSEA als «grosse Premiere» bezeichnet, wird heute Dienstag vor dem Gericht in Amiens verhandelt.

Bauer soll Traktor «lange laufen gelassen» haben

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen drei aufeinanderfolgende Tage im Oktober 2024, so «France 3». Gemäss der Anklageschrift plante der Bauer seine Kartoffel- und Rüebli-Ernte.

Wegen des engen Zeitplans begann er früh mit der Arbeit und fütterte seine Tiere bereits bei Tagesanbruch. Nachbarin Marie-Christine schien sich daran massiv zu stören – und reichte Klage ein.

Das «Kommen und Gehen» während der frühen Fütterung habe gemäss der Nachbarin fast ein Jahr angedauert. Der Bauer habe zudem auch den Traktor «sehr lange» laufen lassen.

Auch abends, wenn er sich um seine Kartoffeln kümmerte, habe sie sich massiv am regelmässigen Lärm gestört. Er sei bis in die frühen Morgenstunden zu hören gewesen.

Neues Gesetz könnte Entlastung bringen

Ein neues Gesetz könnte den Bauern nun vor Gericht entlasten. Es sieht vor, Angeklagte von jeglicher Verantwortung zu befreien, sofern die Umstände bereits vorhanden waren, bevor die Klägerschaft einzog.

Störst du dich an Kuhglockengebimmel?

Die Tatsache, dass der Hof des Bauers schon bestand, als Marie-Christine in das Nachbarhaus zog, könnte daher entscheidend sein.

Nachbarin plant bereits nächste Beschwerde

Die Nachbarin betont jedoch, dass die Situation nicht mehr dieselbe sei. Der Betrieb, den der Bauer 2003 übernommen habe, sei deutlich gewachsen. «Über Nacht» habe sich der Kuhbestand verdreifacht, erklärte sie.

Inzwischen hat Marie-Christine ihr Haus zum Verkauf ausgeschrieben. Nach der Erweiterung des Betriebs habe das Anwesen rund 30 Prozent an Wert verloren. Sie hofft nun, «ihre schönen Tage mit [ihrem] Partner» woanders beenden zu können.

Der aktuelle Prozess dürfte nicht das letzte Mal sein, dass Marie-Christine vor Gericht auftaucht. Laut eigenen Angaben erhielt die Rentnerin inzwischen beleidigende Nachrichten von Bauern. Sie plant deshalb, eine weitere Beschwerde einzureichen.

Kommentare

User #3800 (nicht angemeldet)

schnitzel pommes bin ich jetzt am essen diese bauern liefern einfach die beste qualität

User #6818 (nicht angemeldet)

jetzt habe ich hunger bekommen und mache mir eine bratwurst

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