Nach Unfall in Südtirol: Deutsches Opfer verklagt Busfahrer
Nach dem schweren Bus-Unfall mit sieben deutschen Toten Anfang 2020 in Südtirol hat ein schwer verletztes Opfer Anzeige gegen den Fahrer erstattet.

Das Wichtigste in Kürze
- Anfang 2020 kam es im Südtiroler Ahrntal zu einem Bus-Unfall mit sieben Toten.
- Ein schwerverletztes Opfer hat nun Anzeige gegen den Fahrer erstattet.
Das Strafverfahren um einen verheerenden Raser-Unfall mit sieben Toten vor knapp drei Jahren ist geklärt. Doch nun erstattet ein schwer verletztes Opfer erneut Anzeige – gegen einen Busfahrer.
Der junge Mann aus Nordrhein-Westfalen muss wegen seiner Verletzungen rund um die Uhr gepflegt werden. Er, seine Familie und die Pflegekassen fordern in einem Zivilverfahren Schadenersatz von 3,7 Millionen Euro. Das sagte der Anwalt des Mannes der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Zuvor hatte die Südtiroler Tagezeitung «Dolomiten» berichtet.
Der Urlauber war in der Nacht auf den 5. Januar 2020 zusammen mit anderen deutschen Skitouristen im Südtiroler Ahrntal von einem Auto erfasst worden. Dabei starben sieben Menschen, sieben weitere wurden teils schwer verletzt.
Gegen den einheimischen Lenker des Wagens wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr Anklage erhoben; er soll betrunken und zu schnell gewesen sein. Für den kommenden Montag ist in Bozen die erste Vorverhandlung anberaumt.
Auf Entschädigung geeinigt
Im Strafverfahren sind Opfer und Angehörige nicht mehr beteiligt. Zuvor hatten sie sich im vorigen Dezember auf eine Entschädigungssumme mit der Versicherung des Unfallfahrers geeinigt.
Nun aber hat ein Südtiroler Anwalt im Auftrag des schwer verletzten Opfers Anzeige gegen den Busfahrer erstattet, der die jungen Leute damals nach Mitternacht zu ihren Unterkünften gefahren hatte.

Ihm werden zwei Sachen vorgeworfen: Er soll die Skiurlauber in eine bedrohliche Situation gebracht haben, weil er den Bus so parkte, dass die Insassen die Strasse zu ihrer Pension überqueren mussten, anstatt zu wenden und auf der anderen Strassenseite stehen zu bleiben.
Ausserdem habe er nach Ansicht der Kläger wegen des heranrasenden Pkw fatalerweise die Lichthupe statt des Warnblinkers betätigt und so den Autofahrer geblendet. Dieser habe deshalb nach rechts gelenkt und die insgesamt 14 Leute erwischt.
Ohne das Manöver hätte das Auto womöglich nur zwei oder drei Touristen getroffen, die sich zu dem Zeitpunkt just mitten auf dem Zebrastreifen befanden, mutmassen die Kläger. Die Zivilverhandlung in Bozen ist auf 26. Januar terminiert.