Der Inhaber des Pythons, der einen Österreicher in den Penis gebissen hat, muss seine Tiere nicht abgeben. Eine Anklage könnte dennoch erhoben werden.
Python
Eine Python liegt auf einer roten Oberfläche. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Montagmorgen wurde ein Österreicher auf dem WC von einer Schlange gebissen.
  • Die Polizei erstattete danach Anzeige gegen den Besitzer des Tiers.
  • Eine Anklage ist weiterhin möglich – das Tier darf er aber behalten.

Das wird kein schöner Start in die neue Woche gewesen sein: Ein Österreicher wurde am Montagmorgen in seiner Wohnung in Graz auf dem Klo von einem Python in den Penis gebissen.

Die Schlange war ausgebrochen und gehört dem Nachbar des Opfers. Das Veterinäramt hatte sich nach der Tat dem Fall angenommen. Nun ist bekannt, dass der Besitzer des Pythons die Schlange und seine weiteren Tiere behalten darf. Das berichtet die «Kronen Zeitung».

Wie der Biss eines nicht angeleinten Hundes

Weil das Tier nicht giftig ist, muss es nur gemeldet, nicht bewilligt werden. Der Besitzer soll nun die Wildtiermeldung nachgeholt haben. Zudem wurden der Python und die weiteren Tiere offenbar ordnungsgemäss gehalten. Einzig der Fluchtweg der Schlange muss wohl dichtgemacht werden.

Die Polizei hatte bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Python-Besitzer erstattet. Sie wird nun entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Der Zeitung zufolge hiess es vonseiten der Polizei: Der Biss des Pythons sei mit jenem eines nicht angeleinten Hundes vergleichbar.

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