Zürcher Obergericht schickt Teenager-Belästiger ins Gefängnis
Ein 63-Jähriger belästigte mehrfach jugendliche Buben im Zug sexuell. Das Obergericht verurteilte ihn zu Haft, Therapie und fünf Jahren Landesverweis.

Das Wichtigste in Kürze
- Zürcher Obergericht hat einen 63-Jährigen wegen Übergriffen im Zug verurteilt.
- Er griff Jugendliche mit verdeckter Hand an den Genitalien.
- Die Strafe: 3 Jahre 2 Monate, zuerst zwei Jahre Therapie im Gefängnis.
Ein 63-jähriger Mann, der zahlreiche männliche Jugendliche im Zug sexuell belästigt hat, muss ins Gefängnis. Das Zürcher Obergericht hat ihn zu einer Therapie hinter Gittern und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Bei seinen Übergriffen wählte der Tamile immer die gleiche Taktik: Er setzte sich im Zug von Zürich nach Olten oder Aarau neben einen allein reisenden Jugendlichen und legte die Jacke über seinen Schoss, sodass auch der Schoss des Teenagers bedeckt war. Unter diesem Sichtschutz griff er den Minderjährigen an den Penis.
Einer der Teenager verfiel vor Schreck und Ekel in Schockstarre. Er wisse nicht, ob es den jungen Mann gestört habe, sagte der Beschuldigte vor Obergericht dazu. «Er hat ja nichts gesagt.»
Fünf Jahre Landesverweis
Das Zürcher Obergericht verurteilte den notorischen Sexualstraftäter wegen sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten. Die Gefängnisstrafe wird aber zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.
Das heisst, dass der Mann als erstes während zwei Jahren seine sexuelle Störung therapieren muss, erst danach sitzt er die Strafe ab. Nach dem Gefängnis wird er zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen. Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht das Strafmass des Bezirksgerichtes Zürich vom vergangenen Jahr.
«Ab und zu Lust, junge Männer zu berühren»
Beim Obergerichtsprozess räumte der Beschuldigte ein, dass er «ab und zu Lust hat, junge Männer zu berühren». Um weitere Übergriffe zu verhindern, sei er nun auch bereit, Medikamente zu nehmen, die seinen Sexualtrieb hemmen würden. Viele Leute hätten unter den Vorfällen gelitten. «Die Opfer, meine drei Kinder, meine Frau.»
Auch für eine Therapie zeigte sich der 63-Jährige offen. Allerdings haben frühere Versuche wenig gebracht: Der Mann ist bereits dreifach wegen einer ganzen Reihe identischer Übergriffe vorbestraft und wurde schon während der Probezeit wieder straffällig.
Sein Anwalt kritisierte diese früheren Therapieversuche. Es sei gar kein Dolmetscher anwesend gewesen. Zudem bestehe «das Problem» nur, wenn sein Mandant Zug fahre. Der Anwalt fand eine ambulante Therapie und danach eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten angemessen.
Auch auf den Landesverweis solle verzichtet werden, so der Anwalt. Der Beschuldigte betonte mehrfach, wie sehr er die Schweiz liebe und hierbleiben wolle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.














