Messerangriff in Dresden: Mann attackiert, weil er Frauen half

Juli Rutsch
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Deutschland,

In der Strassenbahn kam es in Dresden zu einem brutalen Messerangriff: Ein Syrer verletzt einen US-Bürger, als dieser Frauen helfen wollte.

dresden strassenbahn
Ein Syrer griff in Dresden einen 21-jährigen US-Bürger in einer Strassenbahn an, weil dieser Frauen vor Belästigung schützen wollte. (Symbolbild) - Depositphotos

Ein US-Bürger wurde in der Nacht zu Sonntag in einer Strassenbahn in Dresden schwer verletzt. Laut Polizei griff der 21-Jährige ein, als weibliche Fahrgäste von zwei Männern belästigt wurden, wie die «Welt» berichtet.

Dabei zog einer der Angreifer plötzlich ein Messer und attackierte den Amerikaner. Der Mann erlitt schwere Gesichtsverletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Zwei Täter sollen an der Tat beteiligt gewesen sein. Darunter ein 21-jähriger Syrer, der bereits kurz nach der Tat in der Nähe des Tatortes in Dresden gefasst werden konnte.

Festgenommener wieder auf freiem Fuss

Der mutmassliche Messerstecher ist laut dem «Berliner Kurier» weiterhin flüchtig. Nach bisherigen Erkenntnissen war der gefasste Syrer zwar bei der Attacke dabei, habe aber nicht das Messer gezogen.

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Er wurde deshalb wieder aus der Haft entlassen, wie die «Bild» berichtet. Laut Oberstaatsanwaltschaft lagen keine ausreichenden Haftgründe vor.

Polizei in Dresden hofft auf Zeugen

Die Polizei bat noch in der Nacht öffentlich um Zeugenaussagen. Fahrgäste, die die Situation erlebten, wurden bereits vernommen.

Besonders die Überwachungsvideos der Strassenbahnlinie 7 sollen Aufschluss über die genaue Abfolge geben. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung laufen weiter.

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Kommentare

User #3037 (nicht angemeldet)

Man kann nur hoffen, dass Trump und/oder Vance sich einschalten, es geht immerhin um einen US-Bürger.

Amediesli

Schon wieder auf freiem Fuss??!! Ich finde, wir müssten da in unseren Asylgesetzen in Europa, nicht EU, einen neuen Paragraf einführen: wer zu Gewalt greift, verwurkt seinen Anspruch auf Asyl und Aufenthalt, in jedem Fall, egal woher man kommt. Und es dann natürlich auch ohne Härtefallklausel durchsetzen.

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