Mädchen betäubt und missbraucht: Über elf Jahre Haft
Ein Mann betäubt und missbraucht reihenweise Mädchen und Frauen. Jetzt ist er verurteilt worden – als «gefährlicher Hangtäter».

Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer Serie von Missbrauchstaten wurde ein Mann zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
- Zudem ordnete das Bochumer Landgericht die Sicherungsverwahrung an.
- Der 55-Jährige missbrauchte betäubte Mädchen und Frauen sexuell.
Nach einer Serie von Missbrauchstaten an betäubten Mädchen und Frauen ist ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ausserdem hat das Bochumer Landgericht am Freitag die anschliessende Sicherungsverwahrung angeordnet – zum Schutz der Allgemeinheit.
Die Taten hatte der 55-Jährige auf Video aufgenommen. Im Prozess war der Mann aus Datteln bei Recklinghausen weitgehend geständig. Das Urteil lautet auf Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, gefährliche Körperverletzung und Herstellung von Kinderpornografie.
Angeklagter ist «gefährlicher Hangtäter»
«Es liegt auf der Hand, dass Sie ein gefährlicher Hangtäter sind», sagte Richter Stefan Culemann bei der Urteilsbegründung. Dafür müsse man nicht einmal Psychologie studiert haben. Die Neigung des Angeklagten, Frauen und Mädchen sexuell zu missbrauchen sei so stark, dass es immer wieder zu weiteren Taten kommen könne.

Der angeklagte Briefzusteller hat laut Urteil zwischen 2013 und 2018 mindestens sieben Mädchen und zwei Frauen betäubt, vergewaltigt oder anderweitig sexuell missbraucht. Dazu benutzte er Schlafmittel oder Antidepressiva, die ihm selbst verschrieben worden waren.
Die Opfer waren Freundinnen seines Sohnes oder Kinder von Frauen, die er über das Internet kennengelernt hatte. Drohten sie während der Missbrauchstaten wachzuwerden, wurde nachdosiert. «Das war lebensgefährlich», so Richter Culemann.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Einige der jüngeren Opfer wissen bis heute nicht, was überhaupt mit ihnen passiert ist. Dass die Taten stattgefunden haben, steht allerdings fest. Aufgefallen war die Missbrauchsserie nachdem eines der betroffenen Mädchen am Tag nach einem Übernachtungsbesuch in der Wohnung des Angeklagten noch immer stark benommen war.
Zum Schutz der Opfer fand der Prozess vor der 8. Strafkammer fast komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.