Haft

Freund in Kopf geschossen: 14-Jähriger in Deutschland verurteilt

Keystone-SDA
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Deutschland,

Ein Jugendlicher wurde in Deutschland wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Landgericht
Das Verfahren am Landgericht Rottweil (Deutschland) fand mit Verweis auf das Alter des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Archivbild) - keystone

Nach einem Kopfschuss auf einen Zwölfjährigen hat ein deutsches Gericht einen Teenager wegen versuchten Mordes verurteilt. Der 14-Jährige muss für sechs Jahre in Jugendhaft, wie das Gericht mitteilte.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Das Verfahren am Landgericht Rottweil (D) fand mit Verweis auf das Alter des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Zwölfjährige wurde durch den Kopfschuss seines Freundes so schwer verletzt, dass er vollständig erblindete. Die Tat spielte sich demnach am 15. Dezember im Kinderzimmer des Angeklagten in Dietingen-Irslingen im Südwesten Deutschlands ab.

Verhandlung und Urteil

Der Angeklagte wurde in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach Auffassung der Jugendkammer nahm der Teenager eine geladene manipulierte Schreckschusswaffe an sich und schoss damit in den Bereich der rechten Schläfe des Opfers. Der Junge sei wehrlos gewesen, die beiden hätten zuvor auf dem Bett gechillt.

Wut, Kränkung, Faszination für Waffen und eine gewisse Enthemmung durch Computerspiele hätten die Tat begünstigt. Ein konkretes Motiv konnte die Kammer aber nicht feststellen. Der Angeklagte habe den Tod des Jungen nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf genommen, so das Gericht weiter.

Reue und Verantwortung

Am letzten Verhandlungstag hatte der Angeklagte laut Gericht Reue gezeigt. Über seinen Verteidiger habe er erklären lassen, dass er das Geschehene, wenn er könnte, gerne ungeschehen machen möchte und die Tat bereue. Das Opfer hatte sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

Seit Mitte Juni musste sich der 14-Jährige wegen versuchten Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verantworten. Mit dem 14. Geburtstag fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist.

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