Mit dem Antrag auf die Unterlassung des Pilotenstreiks ist die Lufthansa vor Gericht gescheitert. Am Freitag findet ein ganztägiger Pilotenstreik statt.
Lufthansa-Maschinen bleiben wegen Pilotenstreik grossteils am Boden (Symbolbild)
Lufthansa-Maschinen bleiben wegen Pilotenstreik grossteils am Boden (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/PATRICK PLEUL
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lufthansa hat einen Antrag auf einstweilige Unterlassung des Pilotenstreiks beantragt.
  • Dies ist nun vor dem Arbeitsgericht in München gescheitert.
  • Durch den ganztägigen Pilotenstreik am Freitag wurde der Flugbetrieb fast stillgelegt.

Die Lufthansa ist vor dem Arbeitsgericht München mit einem Antrag auf einstweilige Unterlassung des Pilotenstreiks gescheitert. Die Forderung sei aber nicht unbedenklich.

Die Forderung sei nach einer Erhöhung der Tarifgehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel. So hatte die Fluggesellschaft laut Gericht am Freitag argumentiert. Dem folgte das Gericht nicht, die Durchführung des Streiks wurde nicht untersagt.

Allerdings betonte die 38. Kammer auch, dass die Forderung der Vereinigung Cockpit nicht unbedenklich sei.

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Lufthansa-Reisende müssen sich am Freitag (2. September) auf massive Einschränkungen einstellen. - Tobias Hase/dpa-tmn

«Jedoch hätte die Deutsche Lufthansa AG ihre rechtlichen Bedenken während der bisherigen Verhandlungen äussern müssen. Damit über diesen Punkt Gespräche hätten geführt werden können.» Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Landesarbeitsgericht München ist möglich.

Der ganztägige Streik der Lufthansa-Piloten liess am Freitag den gesamten Flugbetrieb der Airline nahezu stillstehen. Mehr als 800 Flüge mit 130 000 betroffenen Passagieren hatte die Lufthansa am Vortag vorsorglich abgesagt. Der Streik ist auf 24 Stunden beschränkt.

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