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Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

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Deutschland,

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar in Deutschland ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Ein Holzkreuz zum Gedenken wurde am Tatort an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden.
Ein Holzkreuz zum Gedenken wurde am Tatort an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden. - Harald Tittel/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende Januar erschoss ein Wilderer in Deutschland zwei Polizisten.
  • Die Tat auf einer abgelegenen Strasse sorgte landesweit für Entsetzen.
  • Nun wurde der Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Der Mord an zwei Polizisten auf nächtlicher Streife hatte in Deutschland Ende Januar für Entsetzen gesorgt. Sie wollten Wilderer stellen – und wurden erschossen. Nun wurde das Urteil gesprochen, der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis.

Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer abgelegenen Strasse waren eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Polizistenmord
Tatort der Polizistenmorde im Landkreis Kusel - STEIL-TV/AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmässigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte.

Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hiess es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. «Plötzlich» habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schiessen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht.

Polizisten mord
Polizisten und Polizistinnen stehen an der Kirche in Homburg Spalier beim Gedenkgottesdienst für die getötete Polizistin. Foto: Harald Tittel/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt. Zudem habe die Tat «Hinrichtungscharakter» gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Die Verteidigung hatte für «ein gerechtes Urteil» plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat «kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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