Korruption

Lambrecht ruft Staaten zu gemeinsamem Kampf gegen Korruption auf

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Deutschland,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Staatengemeinschaft zum gemeinsamen Kampf gegen Korruption aufgerufen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) - POOL/AFP/Archiv

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die Staatengemeinschaft zum gemeinsamen Kampf gegen Korruption aufgerufen.

«Nur wenn wir weltweit entschlossen gegen Korruption vorgehen, können wir die Ziele erreichen, zu denen sich die Vereinten Nationen seit 1948 bekennen: Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt», sagte Lambrecht am Mittwoch in einer Rede vor einer Sondersitzung der UN-Generalversammlung.

Noch bis Freitag findet in New York zum ersten Mal eine solche Sondersitzung zu dem Thema statt. «Der Kampf gegen die Korruption ist unsere gemeinsame Verantwortung», betonte Lambrecht dort in ihrer Rede. Deutschland sei sich hier seiner Verantwortung bewusst. «Wir werden weiterhin dazu beitragen, die Prävention, Verfolgung und Bestrafung von Korruption sowohl national als auch international voranzutreiben», versicherte die Justizministerin.

Sie begrüsste, dass in der Abschlusserklärung «die wichtige Rolle, die die Arbeit der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von Korruption spielt», hervorgehoben werde, ebenso wie «die Geschlechter-Dimension der Korruption sowie das Thema Korruption in Krisenzeiten». Es sei wichtig, dass sich die Staatengemeinschaft «die Grundlagen erfolgreicher Korruptionsprävention und -bekämpfung und die gemeinsamen Standards» erneut vor Augen führe, hiess es dazu weiter aus dem Justizressort.

Zu den Grundpfeilern im Kampf gegen Korruption gehöre neben der wirksamen Vorbeugung von Korruption auch deren Aufdeckung, staatliche Verfolgung und Bestrafung, wie weiter betont wurde. Daneben sei es aus deutscher Sicht wichtig, dass auch Geldwäsche wirksam bekämpft werde. Besonders wichtig sei aber die Beachtung von Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Menschenrechten bei allen Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Zivilgesellschaftlichen Akteure müssten für den Kampf gegen Korruption die Freiheit und den Schutz geniessen, die sie für ihre Arbeit benötigen.

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