Ein Korruptionsermittler vergab 12 Jahre lang Aufträge an Sachverständige und verdiente heimlich mit. Der 55-jährigen bekam eine sechsjährige Haftstrafe.
Oberstaatsanwalt Michael Loer (l-r), Oberstaatsanwältin Gisela Leimeister und Oberstaatsanwältin Nicole Rode im Gerichtssaal.
Oberstaatsanwalt Michael Loer (l-r), Oberstaatsanwältin Gisela Leimeister und Oberstaatsanwältin Nicole Rode im Gerichtssaal. - Andreas Arnold/dpa/Pool/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein prominenter Korruptionsermittler wurde in Frankfurt wegen Korruption verurteilt.
  • Er hat Aufträge an Sachverständige verteilt und daran heimlich mitverdient.
  • Der Richter sieht die Schuld auch bei der Justiz.

Nach rund drei Jahren Ermittlung und vier Monaten Verhandlung stand für das Gericht fest: Der frühere Leiter einer bundesweiten Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ging «mit krimineller Energie» vor. So der Vorsitzende Richter Werner Gröschel. Er sei sich der Illegalität seines Handelns voll bewusst gewesen. Am Ende habe er «seine gesamte bürgerliche Existenz zerstört».

So ging das System

Zusammen mit einem alten Freund hatte B. ein System etabliert, das ihm mehr als zwölf Jahre lang illegale zusätzliche Einnahmen sicherte, so Gröschel. Der Geschäftspartner wurde am Freitag wegen Bestechung und Subventionsbetrug zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Unternehmer bleibt auf freiem Fuss.

Das «System» ging so: Als Korruptionsermittler im Gesundheitswesen vergab der Oberstaatsanwalt Gutachteraufträge an Sachverständige, die bei einer Firma angestellt waren. Zuerst bekam er 30, später 60 Prozent des Gewinns.

Sein Geschäftspartner zahlte Geld auf ein Konto ein, B. hob per Bankkarte monatlich Bargeld in vierstelliger Höhe ab. Allein im nicht verjährten Zeitraum strich er laut Urteil 277.000 Euro ein.

Inzwischen gilt das Vier-Augen-Prinzip

Begünstigt wurden die Taten durch ein «Kontrollversagen» der Justiz «und zwar auf der ganzen Linie», so der Richter. Das «ganz massive Organisations- und Überwachungsverschulden der Justiz» wurde als strafmildernd gewertet. «Es gab überhaupt keine Kontrollmechanismen in der hessischen Justiz.» Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.

«Wenn Justiz gegen Justiz ermittelt, ist besondere Sorgfalt gefragt», sagte Gröschel. Das sei sicher geschehen. Allerdings war es aus seiner Sicht «eine katastrophale Entscheidung», dass die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt wurden.

Auch die Entscheidung, B. in Frankfurt anzuklagen, sei «nicht unbedingt glücklich» gewesen.

«Es tut mir leid»

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte für maximal vier Jahre plädiert. In seinem Schlusswort hatte sich B. am Mittwoch reumütig gezeigt:

«Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.» Wie auch immer das Urteil ausfalle: «Dieses Stigma trage ich zu Recht».

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