Haft

    Knapp drei Jahre Haft wegen Diebstahls von 242 Tablets aus Berliner Schule

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    Deutschland,

    Wegen des Diebstahls von 242 während der Corona-Pandemie angeschafften Tablets aus einer Schule hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag einen 27-Jährigen zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.

    Justitia
    Justitia - AFP/Archiv

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Leonardo D. in der Nacht zum 28. Januar aus einem Schulgebäude in Berlin-Wedding die Tablets im Gesamtwert von fast hunderttausend Euro entwendet hatte.

    Die Geräte waren während des Lockdowns für Schüler aus sozial benachteiligten Familien für das Homeschooling angeschafft worden. D., der als Reinigungskraft in der Schule tätig war, gelangte nach Feststellungen des Gerichts mit einem ihm überlassenen Generalschlüssel und einem Transponder in den Raum, in dem die Tablets lagerten.

    Nach Ansicht des Gerichts brauchte es für die Tat Insiderwissen über die Räumlichkeiten, die Alarmsicherung und darüber, dass die Tablets an die Schule geliefert worden waren. Über dieses Wissen hätten nur wenige Menschen verfügt, darunter der Angeklagte.

    Für ihn als Täter spreche zudem unter anderem, dass der auf seinem Mobiltelefon installierte Schrittzähler zur Tatzeit eine erhöhte Aktivität aufgewiesen habe. «In keiner anderen Nacht hatten Sie diese körperliche Aktivität», betonte die vorsitzende Richterin. Mit einer Hebelspur an einer Schultür habe der Täter zudem den Verdacht auf einen schulfremden Täter lenken wollen.

    Da die Tablets überraschend in die Schule geliefert worden waren und D. davon wusste, sie zudem unzureichend gesichert waren, sei es «eine denkbar günstige Gelegenheit, die man einfach nur wegtragen muss», gewesen, sagte die Richterin. Das Gericht ordnete die Verlängerung der Untersuchungshaft an, in der sich D. seit Februar befindet, zudem die Einziehung des Werts der Tatbeute von rund 96.000 Euro.

    Das Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und vier Monaten Haft. Die Verteidiger von D. hatten zuvor den Antrag der Staatsanwaltschaft «völlig abwegig und überzogen» genannt. Es gebe keine Beweise, die gegen den Angeklagten sprächen.

    Sie plädierten deshalb auf einen Freispruch beziehungsweise im Fall eines Schuldspruchs auf eine Haftstrafe zwischen einem und zwei Jahren. «Ich bin unschuldig, ich habe die Tat nicht begangen», sagte der Angeklagte nach den Plädoyers.

    Als Zeugen hatten unter anderem die Schulleiterin, der Hausmeister der Schule und Ermittler ausgesagt. Als Sachverständiger wurde ein Mitarbeiter der Firma, die den Transponder hergestellt hatte, gehört.

    Mit dem Urteil ging ein Ende Juli gestarteter zweiter Anlauf des Prozesses zu Ende. Eine erste Verhandlung war Anfang Juni gescheitert. Das Gericht hatte damals nur einen Verhandlungstag angesetzt.

    Der damalige vorsitzende Richter stellte jedoch fest, dass für die Beweisaufnahme mehr als nur ein Tag nötig sei. Da er aber zu einem anderen Gericht abgeordnet werde, könne er den Prozess nicht fortführen.

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