Knallhart-Regeln: Müll-Wegwerfen kostet in Italien bis 18'000 Euro
In Italien muss man mit hohen Strafen rechnen, wenn man Müll aus dem Auto wirft. In einigen Naturschutzgebieten besteht sogar die Möglichkeit einer Haftstrafe.

Das Wichtigste in Kürze
- In Italien kann das Entsorgen von Abfall aus einem Auto zu hohen Strafen führen.
- Dafür sind jetzt Bussgelder von bis zu umgerechnet 17'000 Franken vorgesehen.
- Bei Müll-Wegwerfen in Naturschutzgebieten kann es auch zu Haftstrafen kommen.
Wer in Italien Abfall aus einem Auto wirft, muss mit saftigen Strafen rechnen. Bussgelder von bis zu 18'000 Euro (rund 17'000 Franken) sind vorgesehen. In Naturschutzgebieten droht in einigen Fällen sogar eine Haftstrafe.
Das sieht eine Neuregelung vor, die diese Woche in Kraft tritt. Haftstrafe, Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten und Fahrzeugbeschlagnahmung drohen bei Verstössen.
Ein Foto des Kennzeichens reicht aus, um die Datenbank der Zulassungsstelle abzufragen und den Eigentümer zu ermitteln. Die Strafe wird, im Gegensatz zur Vergangenheit, auch ohne Anhalten des Fahrzeugs verhängt.
Haftstrafe für Müll-Entsorgung in Naturschutzgebieten
Wenn man ein Taschentuch oder eine Zigarettenkippe auf der Strasse entsorgt, beträgt die Strafe bis zu 1188 Euro.
Wer eine Getränkedose, eine Glasflasche, oder einen Müllsack aus dem Autofenster wirft, der wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In diesem Fall ist mit einer Geldstrafe von 1500 bis 18'000 Euro zu rechnen.
Es ist auch eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren vorgesehen. Dies, wenn Müll in der Nähe von Flüssen, in Naturschutzgebieten oder bereits verschmutzten Zonen entsorgt wird. Und dies eine konkrete Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellt. In schwereren Fällen reicht die Strafe bis zu sieben Jahren.
Wird das Wegwerfen oder illegale Entsorgen mit einem Fahrzeug eines privaten Unternehmens durchgeführt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Diese Massnahme betrifft auch diejenigen, die Autos oder Lieferwagen nutzen: um Abfälle auf Feldern, in verlassenen Industriegebieten oder in Naturschutzgebieten zu entsorgen.
Bei gefährlichen Abfällen reicht die Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren. Diese kann sich im verschärften Fall von eineinhalb bis zu sechs Jahren erstrecken.
Wird der Gesetzesverstoss mit einem Firmenfahrzeug von einem Angestellten begangen, haftet der Inhaber wegen unterlassener Aufsicht: mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten.