Gericht

Kleinkind an Knacki erstickt - Wurstkonzern Herta vor Gericht

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Frankreich,

Weil ein Zweijähriger an einer Knacki-Wurst erstickte, muss sich der deutsche Herta-Konzern in Frankreich vor Gericht verantworten.

Wurst
Ein Kind ist an einer Knacki-Wurst erstickt. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Prozess wegen fahrlässiger Tötung in Südfrankreich.

Der Prozess gegen den Fleischwarenhersteller aus dem nordrhein-westfälischen Herten begann am Montag in der Stadt Dax im Südwesten Frankreichs. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

Der zwei Jahre und elf Monate alte Lilian war im August 2014 auf einem Campingplatz an der Atlantikküste erstickt, wo die Familie ihren Sommerurlaub verbrachte. Die Mutter hatte für mehrere Kinder in Scheiben geschnittene Knacki-Wurst und grüne Bohnen zubereitet.

Nach wenigen Bissen griff sich Lilian an den Hals und bekam keine Luft mehr. Weder den verzweifelten Eltern noch einer befreundeten Krankenschwester gelang es, das Wurststück wieder ins Freie zu befördern, der Junge erlitt einen Herzstillstand. Auch Sanitätern gelang es nicht, ihn wiederzubelegen.

«Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen», kritisierte der Anwalt der Familie. Nach dem Unglück hatte der Hersteller einen neuen Warnhinweis auf der Rückseite der französischen Verpackungen angebracht. Dort heisst es: «Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden.» Die Eltern wollen erreichen, dass der Hinweis auf der Vorderseite angebracht wird.

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