Der Prozess gegen 18 katalanische Separatisten wurde eröffnet. Ihnen droht bis zu 25 Jahre Haft.
Unter dem Motto "Wir waren und werden wieder sein" protestieren Menschen anlässlich des ersten Jahrestages des Referendums zur Unabhängigkeit von Katalonien.
Katalonische Separatisten müssen sich vor Gericht verantworten. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor 14 Monaten wurden Separatisten nach dem Unabhängigkeitsreferendum verhaftet.
  • 18 katalanische Separatisten müssen sich heute Dienstag vor Gericht verantworten.

Mehr als 14 Monate nach dem verfassungswidrigen Unabhängigkeitsreferendum in der spanischen Region Katalonien hat der Prozess gegen 18 Separatisten begonnen. Das oberste Gericht in Madrid beschäftigte sich heute Dienstag zunächst mit technischen Fragen. Unter anderem wollten die Richter klären, ob das «Tribunal Supremo» überhaupt für den Prozess zuständig ist. Nach Überzeugung der Anwälte der 18 angeklagten Politiker und Aktivisten ist das nicht der Fall. Sie beantragten deshalb ein Verfahren vor dem katalanischen Oberlandesgericht in Barcelona. Die Angeklagten waren am ersten Prozesstag nicht anwesend.

Den Angeklagten werden unter anderem Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Im Fall einer Verurteilung wegen Rebellion drohen ihnen nach den Forderungen der Staatsanwaltschaft bis zu 25 Jahre Haft.

U-Haft oder Exil

Die meisten Separatisten waren nach dem Referendum vom 1. Oktober 2017 und einem anschliessenden Unabhängigkeitsbeschluss festgenommen worden und sitzen schon seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Weitere Politiker, darunter Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont, sind ins Ausland geflohen, um sich der spanischen Justiz zu entziehen. Puigdemont lebt im Exil in Belgien.

Erst Anfang Dezember waren vier der Inhaftierten im katalanischen Gefängnis von Llenoders in einen unbefristeten Hungerstreik getreten. Damit wollen sie nach eigenen Angaben gegen die spanische Justiz protestieren, weil sie mehrere Verfassungsbeschwerden systematisch blockiert habe und den Angeklagten das Recht verwehre, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.

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