Depressionen

Polizist mit Depressionen wird vor Rückkehr gekündigt

Redaktion
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Suhr,

Lange Zeit fehlt ein Polizist der Regionalpolizei Suret krankheitsbedingt. Später will er zurückkehren, wird aber entlassen. Der Fall landet vor Gericht.

polizei
Ein Polizist. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Polizisten wurde gegen Ende einer Krankheitsabwesenheit gekündigt.
  • Dabei hatte der Mitarbeiter bereits angekündigt, wieder zurückzukehren.
  • Das Aargauer Obergericht gibt dem Gekündigten teilweise recht.

Vor fast zwei Jahren wurde ein Angestellter der Regionalpolizei Suret aufgrund einer Depression krankgeschrieben. Etwa drei Monate später, im August 2024, kündigte er seine Rückkehr an. Ab September wollte er wieder mit einem 50-Prozent-Pensum gemäss Arztzeugnis die Arbeit aufnehmen.

Doch noch bevor dies passieren konnte, wurde ihm die Kündigung ausgesprochen. Mit dem Vorgang war der Polizist nicht einverstanden, der Fall landete vor Gericht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Dieses stärkte dem Gekündigten nun den Rücken. Das Obergericht stufte die Kündigung als widerrechtlich ein. Der Polizist hatte ursprünglich auf eine missbräuchliche Einstufung geklagt.

Gericht zweifelt an Kündigungsgründen

Das Gericht hielt fest, dass bei der Kündigung Ende August Fehler gemacht wurden. So sei dem Mitarbeiter nicht ausreichend Gehör gewährt worden. Es habe ein Hinweis gefehlt, wonach er innerhalb von 10 Tagen einen anfechtbaren Beschluss des Gemeinderats verlangen könne.

Später wurde im Oktober 2024 nochmals gekündigt, diesmal regulär. Somit endete später das Arbeitsverhältnis endgültig. Laut «Aargauer Zeitung» fand der Mann bei einer anderen Polizei einen neuen Job.

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Mehrere Kündigungsgründe, welche die Gemeinde Suhr vorlegte, wurden vom Obergericht nicht anerkannt.

So habe die Gemeinde etwa argumentiert, der Polizist könne aufgrund seines gesundheitlichen Zustands keine Waffe tragen. Ein entsprechendes Attest wurde jedoch nie angeordnet und durchgesetzt.

Auch die Begründung, ein 50-Prozent-Pensum sei organisatorisch nicht möglich gewesen, lässt das Obergericht nicht gelten. Es gibt noch weitere Punkte, bei denen das Gericht der Darstellung von Gemeinde und Polizei widersprach.

Polizist erhält 25'000 Franken

Schlussendlich sah es keinen triftigen Grund für die Kündigung. Der Polizist bekam eine Entschädigung über 25'000 Franken zugesprochen. Dies entspricht zirka drei Monatslöhnen. Ursprünglich hatte er fünf gefordert.

Die Gemeinde Suhr hält das Urteil des Gerichts nicht für korrekt. Aufgrund des verhältnismässig hohen Aufwands verzichte man jedoch auf einen Gang ans Bundesgericht, teilt man der «AZ» mit.

Zusätzlich muss die Gemeinde Zinsen, einen Grossteil der Verfahrenskosten sowie mehr als die Hälfte der Anwaltskosten für den Polizisten übernehmen.

Kommentare

User #5374 (nicht angemeldet)

Nicht alle Aufgaben bei der Polizei erfordern das Tragen von Waffen. Es ist (in anderen Ländern) üblich, dass ein Arbeitgeber sich um eine geeignete andere Stelle innerhalb des Unternehmens bemüht, bevor er eine Entlassung vornimmt.

User #1360 (nicht angemeldet)

Was mich immer stört dabei. Städte und Kantone besonders Zürich können immer mit unserem Steuergeld vor Gericht gehen. Und wenn sie verlieren braucht niemand den Kopf hinzuhalten. Eine Ungerechtigkeit sondergleichen

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