Auf ihrer Website informierten sie über Ärztinnen über ihr Abtreibungs-Angebot. Ein Paragraph bringt ihnen dafür den Prozess. Folgt jetzt die Gesetzesänderung?
Natascha Nicklaus (l) und Nora Szász, Frauenärztinnen, lehnen in ihrer Praxis an einem Tisch.
Natascha Nicklaus (l) und Nora Szász, Frauenärztinnen, lehnen in ihrer Praxis an einem Tisch. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland verfügt über einen Paragraph, der Werbung für Abtreibungen bestraft.
  • Abtreibungsgegner benützen ihn immer wieder, um Ärzte einzuschüchtern.
  • Jetzt fordert der Beratungsverband Pro Familia eine Gesetzesänderung.

Vor weiteren Prozessen gegen Frauenärztinnen wegen mutmasslicher illegaler Werbung für Abtreibungen hat der Beratungsverband Pro Familia die Politik zu Gesetzesänderungen aufgefordert. Es gebe «dringenden Handlungsbedarf», erklärte die Organisation am Montag in Frankfurt am Main. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs stelle nicht nur «unbotmässige Werbung» für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, sondern «bereits sachliche Informationen» für Betroffene.

Sensible Gesetzesführung

Am Mittwoch verhandelt das Amtsgericht im hessischen Kassel gegen zwei Frauenärztinnen, die auf ihrer Internetseite darüber informierten, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Angebot gehören. Es handelt sich dabei um Natascha Nicklaus und Nora Szász. Am Donnerstag kommender Woche beginnt vor dem Landgericht in Giessen das Berufungsverfahren gegen die wegen dieses Vorwurfs bereits verurteilte Ärztin Kristina Hänel.

Instrument für Abtreibungsgegner

Hänel war im Dezember vergangenen Jahres vom Amtsgericht Giessen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie im Internet über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Dagegen legte sie Rechtsmittel ein. Nach Hänels Angaben nutzen militante Abtreibungsgegner den Paragrafen 219a immer wieder, um Ärzte einzuschüchtern. Ihr Fall löste eine neue politische Debatte aus.

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