Die Impfpflicht für Soldaten in Deutschland bleibt bestehen. Das bestätigt das Bundesverfassungsgericht in Leipzig.
Impfpflicht
Das Bundesgericht bestätigt die Impfpflicht in der Bundeswehr. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt die Impfpflicht für Soldaten.
  • Die Klage zweier Offiziere wurde in die Duldungspflicht zurückgewiesen.
  • Ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sahen die Oberstleutnante verletzt.

Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück.

Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen. Das betonte der Vorsitzende des Senats, Richard Häussler.

Impfpflicht wegen erhöhtem Risiko in Bundeswehr

Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen. Das bringe ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich. «Das Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde.» Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.

Das Gericht verpflichtete das Ministerium aber, vor der Anordnung einer Auffrischungsimpfung die Sachlage neu zu überprüfen. «Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen», hiess es weiter.

Impfpflicht
Soldaten der Bundeswehr sind einer Impfpflicht unterstellt. - Keystone

Wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts gilt die Entscheidung zunächst nur für die beiden Oberstleutnante. Dem Bundesverwaltungsgericht liegen aber laut Wehrdienstsenat noch mehrere Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza.

Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und weitere Prophylaxemassnahmen» auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmassnahmen rechnen.

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