Deutschland will als neuen Massstab für die Corona-Regeln die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz.
Intensivstation in Krankenhaus in Freising
Intensivstation in Krankenhaus in Freising - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland soll die Hospitalisierungsinzidenz für Corona-Regeln entscheidend sein.
  • Ab einem Wert von drei gelte in einem Bundesland für Veranstaltungen die 2G-Regel.
  • Sollte der Wert sechs betragen, brauchen Geimpfte & Genesene einen negativen Corona-Test.

Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz wird der neue Massstab für Corona-Regeln in Deutschland. Ab einem Wert von drei gelte in einem Bundesland flächendeckend für Veranstaltungen die 2G-Regel, ab einem Wert von sechs die 2G-Plus-Regel, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz. Ab einem Wert von neun sollen noch weitere Massnahmen wie Kontaktbeschränkungen hinzukommen.

Die Hospitalisierungsinzidenz gibt an, wie viele Menschen je 100'000 Einwohner im Krankenhaus liegen – bei einem Wert von drei sind es also drei Patienten je 100'000 Einwohner. Die 2G-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Veranstaltungen bekommen. Die ab dem Wert sechs geltende 2G-Plus-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen negativen Coronatest Zutritt bekommen.

Nur vier Bundesländer unter einem Wert von drei

Derzeit liegen alle Bundesländer ausser Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland über dem Wert drei. Über dem Wert neun liegen Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Merkel forderte, ab dem Wert neun müsse «das gesamte Instrumentarium der Möglichkeiten eingesetzt werden». Dazu zählte sie Kontaktbeschränkungen und «verschiedene Einschränkungen». Gleichzeitig zeigte sich die geschäftsführend amtierende Bundeskanzlerin aber unzufrieden mit den getroffenen Absprachen. «Hier bin ich der Meinung, dass dieser Katalog nicht ausreicht.» Bereits für den 9. Dezember wurde ein weiteres Bund-Länder-Treffen vereinbart.

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